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1. Das MfS – unabdingbares Herrschaftsinstrument der SED

Fricke-1982

 

 

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Die Frage, ob der Staatssicherheitsdienst der DDR als eigenständiger oder wenigstens die Politik der SED entscheidend mitbestimmender Faktor anzusehen sei, ist schon häufig gestellt worden. Ernst Richert, einer der Begründer der empirisch-soziologischen DDR-Forschung, formulierte seine Antwort darauf auffallend vorsichtig: »Er dürfte«, schrieb er 1963, »als ein zwar mit erheblichen Vollmachten versehenes, aber lediglich ausführendes Organ der obersten Führungszentrale aufzufassen sein.«

Gleichzeitig attestierte er der von ihm verworfenen These, die eigentliche Macht im Staate stelle der Staats­sicher­heitsdienst dar, einen »motivmäßig plausiblen Kern«. Denn »eine Organisation, die keiner behördlichen oder parlament­arischen Kontrolle unterliegt, die dem zentralen politischen Willen lediglich in dessen Spitze untergeordnet ist, die zudem ausschließlich hauptamtliche Mitarbeiter verwendet, die eindeutig indoktrinierte Kommunisten sind und die allerorts bis in die kleinsten Betriebe und Verwaltungs­einheiten hinein ihre geheimen Vertrauensleute geschleust hat – eine solche Organisation begegnet nur als Fremdkörper, als unheimlich unbekannte Größe«1. Von dieser Aussage sind im Grunde auch heute keine Abstriche zu machen.

Überhaupt wird die Funktion des MfS und seiner Organe im System der DDR bereits seit den späten fünfziger Jahren kaum mehr unterschiedlich interpretiert. Der Mannheimer Historiker Hermann Weber charakterisierte die Staatssicherheit 1958 ebenso lakonisch wie treffend als »ein Instrument der SED-Bürokratie zur Aufrechterhaltung ihrer Macht«2

Der Verfassungsrechtler Siegfried Mampel, als langjähriger leitender Mitarbeiter beim Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen gewiß ein kompetenter Sachkenner, bekräftigte dieselbe Auffassung zwei Dutzend Jahre später: »Die Verfassungswirklichkeit wurde maßgeblich beeinflußt durch die Existenz eines Ministeriums für Staatssicherheit«, resümiert er in seinem Kommentar zur DDR-Verfassung. »Es wurde zu einem Instrument des Terrors, dessen die Inhaber der politischen Macht bedurften, um die Entwicklung in ihrem Sinne voranzutreiben3.« Allerdings ist bei alledem zu bedenken, daß sich der politische Stellenwert des Ministeriums für Staatssicherheit stets insoweit verändert hat oder verändern kann, wie seine Tätigkeit im Zusammenhang mit der inneren Entwicklung der DDR und ihren äußeren Beziehungen gesehen werden muß.

In besonderem Maße gilt dies seit den siebziger Jahren, in denen das MfS für die Machterhaltung und Herrschaftssicherung im Staat der SED kaum weniger unabdingbar war als in den fünfziger und sechziger Jahren – eher mehr, weil sich die Konsequenzen der westöstlichen Entspannungspolitik auf die DDR »destabilisierend« ausgewirkt haben und weiterhin auswirken4, während sich andererseits die »probaten Mittel« des Polizei- und Justizterrors zur Sicherung der Macht als immer weniger tauglich erwiesen haben. 

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Seit der parteioffiziellen Verdammung der Fehler und Verbrechen Stalins konnte auch in der DDR nicht einfach mehr ignoriert oder widerrufen werden, was 1956 als Wiederherstellung und Festigung der »sozialistischen Gesetzlichkeit« beschworen worden war. Zum anderen hatte der Abschluß des Grundlagenvertrages zwischen beiden deutschen Staaten 1972 in der DDR-Bevölkerung die Hoffnung auf ein Mehr an humanitären Erleichterungen und menschlichen Begegnungen so enorm belebt, daß er vom Standpunkt der SED das Regime gleichfalls zu destabilisieren drohte. Mit der Ratifizierung der beiden Menschen­rechtspakte der Vereinten Nationen durch die DDR 1973 und der Unterzeichnung der KSZE-Schlußakte von Helsinki durch Erich Honecker 1975 verstärkte sich diese widerspruchsvolle Entwicklung.5) 

Die SED suchte ihr mit einer Reihe von Schutz- und Sicherheits­maßnahmen zu begegnen. Ausdruck dieser Strategie waren unter anderem drei Strafrechts­änderungs­gesetze, mit denen im geltenden DDR-Strafgesetzbuch vornehmlich die Bestimmungen zum inneren Staatsschutz verschärft und erweitert wurden, bis hin zur gezielten Kriminalisierung unerwünschter Ost-West-Kontakte.6) 

Auch die rigorose, schier uferlose Ausweitung des Personenkreises, der in der DDR zum Kreise der Geheimnis­träger bestimmt wurde – immerhin sind dazu schon in der Frühphase der deutsch-deutschen Vertragspolitik einschneidende Maßnahmen in Ost-Berlin eingeleitet worden, sanktioniert durch einen Ministerrats­beschluß vom 18. April 1973 und einer auf seiner Grundlage vom Minister für Staats­sicherheit am 10. Mai 1973 erlassenen Direktive über Geheimnis­träger7 –, auch sie bezweckte letztlich nichts anderes als innere Sicherheit der DDR durch Abgrenzung nach außen. Die Betroffenen hatten sich danach zu verpflichten, jeden schriftlichen oder persönlichen Kontakt zu Bürgern »nichtsozialistischer Staaten und Westberlins« zu meiden oder zu melden. Ebenso diente schließlich die willkürliche Erhöhung des Devisen-Mindestumtausches für DDR-Besucher »mit ständigem Wohnsitz in nichtsozialistischen Staaten und in Westberlin« durch Anordnung des Finanzministers vom 9. Oktober 1980 der radikalen Eindämmung des Westbesucher­stromes, letzthin also der Minimalisierung westöstlicher Kontakte aus Furcht vor »innerer Aufweichung« der DDR.

Auf einer internen propagandistischen Veranstaltung zur Eröffnung des Parteilehrjahres 1978/79 hat Erich Mielke die inneren Risiken der Entspannungspolitik für den sozialistischen Staat der Arbeiter und Bauern und die sich daraus ergebenden Aufgaben für die Staatssicherheit mit unmißverständlicher Deutlichkeit angesprochen, indem er hervorhob, »daß die Vorbereitung und Durchführung neuer mit der BRD zu treffender Vereinbarungen zusätzliche politisch-operative Aufgaben und Probleme für das MfS mit sich bringen« würden. »Die politisch-operative Lage in einigen Bereichen wird sich weiter verändern; daraus entstehen neue politisch-operative Erfordernisse, denen wir gerecht werden müssen. Konsequent ist zu verhindern, daß diese Verein­barungen und die veränderten Bedingungen seitens der BRD für gegen die DDR gerichtete Absichten ausgenutzt werden«.8) 

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Wie weit die Verunsicherung und die Berührungsängste des Ministers für Staatssicherheit gingen, belegt eine andere Passage derselben Rede, die sich unmittelbar auf den KSZE-Prozeß bezog: »Die derzeitige internationale Klassenkampfsituation, die Entwicklung des gegnerischen Vorgehens und der politisch-operativen Lage im Innern der DDR bestätigen vollauf die bereits getroffene Einschätzung, daß der Imperialismus seit der Konferenz von Helsinki alle Formen seiner subversiven Tätigkeit gegen die sozialistischen Staaten weiter vervollkommnet und wesentlich intensiviert hat«. 

Die Sorgen der Staatssicherheit über den KSZE-Prozeß haben sich in den achtziger Jahren eher gemehrt denn gemindert. So sprach Mielke in einer Vorlesung an der Parteihochschule der SED am 16. November 1984 von einem »langfristigen Erosionsprozeß in den sozialistischen Ländern« gemäß einer Stratgie des »Wandels durch offensive Entwicklung«. Die Ursachen innerer Konflikte erblickte er »in den zunehmenden Aktivitäten der offenen und verdeckten Einmischung in die inneren Angelegenheiten unserer Länder, im Mißbrauch der Schlußakte von Helsinki, des Madrider Abschlußdokumentes, der abgeschlossenen Verträge, Abkommen und Vereinbarungen«9.

Während so die Aufgaben der Staatssicherheit komplizierter wurden, wuchs mit der Bedeutung des MfS als innerem Sicherungs­instrument auch seine Bedeutung als Instrument verdeckter Kampfführung nach außen, denn ungeachtet aller Bekundungen der Friedfertigkeit seitens der DDR-Regierung wurde die Spionagetätigkeit des MfS unter Ausnutzung der mit der westöstlichen Entspannungspolitik erweiterten Möglichkeiten zur Kontaktanbahnung forciert – was kein Argument gegen die Entspannungs­politik sein kann, was aber ins Kalkül zu ziehen ist.

Erst beides zusammengenommen, die Abwehr- und Sicherungsfunktion im Innern und die Offensivfunktion nach außen, machen das MfS zu dem Herrschaftsinstrument der SED, das es tatsächlich ist. Seine besondere Gefährlichkeit liegt in der Bündelung seiner öffentlich unkontrollierten Befugnisse als politische Geheimpolizei, als Untersuchungsorgan in politischen Strafsachen, speziell bei Staatsverbrechen, und als geheimer Nachrichtendienst. Selbst anhand DDR-offiziöser und -offizieller Quellen ist diese Bündelung zu dokumentieren. Es muß daher als eine in dieser Hinsicht zweifelsfreie Aussage gewertet werden, wenn der Staatssicherheitschef selber seinem Ministerium die umfassende Aufgabe zuweist, »unter der Führung der SED gemeinsam mit den anderen staatlichen Organen und bewaffneten Kräften und in enger Verbundenheit mit den Werktätigen die Arbeiter-und-Bauern-Macht und die revolutionäre Entwicklung zuverlässig gegen jede konterrevolutionäre Tätigkeit äußerer und innerer Feinde der DDR zu schützen sowie die innere Sicherheit und Ordnung allseitig zu gewährleisten«10

Nicht weniger unverhohlen ist die Rolle der Staatssicherheit in Herrschaft und Gesellschaft der DDR von Erich Honecker umrissen worden: 

»Für die Angehörigen der Organe des Ministeriums für Staatssicherheit und seines Wachregiments >Feliks Dzierzynski< gilt es, sich künftig noch gründlicher mit dem Marxismus-Leninismus zu beschäftigen und die Beschlüsse der Partei schöpferisch anzuwenden. Es gilt, stets gründlich und sorgfältig von der Einschätzung der Situation im Klassenkampf durch unsere Partei auszugehen und die entsprechenden Schlußfolgerungen zu ziehen. Es gilt, alle feindlichen Machenschaften aufzudecken und die lückenlose Aufklärung der gegen die Deutsche Demokratische Republik gerichteten feindlichen Pläne, Maßnahmen, Mittel und Methoden zu sichern. Es gilt schließlich, alle gesellschaftlichen Potenzen für den Kampf gegen den Feind zielstrebig zu nutzen, die Bürger der Deutschen Demokratischen Republik verstärkt einzubeziehen und neue Patrioten für den Kampf an der unsichtbaren Front im Lager des Gegners zu gewinnen«11.

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Auch im Gewand eines politisch-moralischen Forderungskatalogs läßt diese Aufgabenstellung die umfassende Bedeutung der Staatssicherheit für die SED ermessen.

Durch ein DDR-Lehrbuch zum Staatsrecht wird dieses Rollenverständnis der Staatssicherheit in vollem Umfang bestätigt, wenn in einem übrigens auffällig kurzen Abschnitt über die »Organe der Staatssicherheit« gesagt wird: »Hauptaufgaben dieses Ministeriums und seiner Organe sind:

Gesetzliche Bestimmungen dieser Aufgabenstellung der Staatssicherheit werden auch in dem Kompendium aus Ost-Berlin nicht zitiert. Überhaupt ist bislang nur eine einzige veröffentlichte Rechtsvorschrift nachweisbar, in der Befugnisse des MfS niedergelegt werden – das Volkspolizeigesetz vom 11. Juni 1968, das in § 20 folgenden Passus enthält: »Die Angehörigen des Ministeriums für Staatssicherheit sind ermächtigt, die in diesem Gesetz geregelten Befugnisse wahrzunehmen«13

Mitarbeitern der Staatssicherheit steht demnach dieselbe Exekutivgewalt zu wie der Polizei in der DDR, obschon ihre Befugnisse diejenigen der Polizei weit übertreffen, versteht sich. Schließlich hat der Minister für Staatssicherheit wiederholt erklärt, daß »die Anwendung spezieller Mittel und Methoden bei der Bekämpfung der Feinde« erforderlich sei. »Es war notwendig, offensiv in die Konspiration der Gegner einzudringen, ihre Absichten rechtzeitig zu erkennen, die feindlichen Pläne dort zu erkennen, wo sie geschmiedet werden, eine wirksame Abwehrarbeit zu gewährleisten und feindliche Kräfte im Innern aufzuspüren und unschädlich zu machen«14. Die Konsequenzen daraus waren und sind präventiv-überwachende und repressive Aufgaben des MfS DDR-intern sowie die Fortdauer jenes heimlichen Krieges DDR-extern, der mit Spionage im herkömmlichen Sinne nur bedingt übereinstimmt, wenngleich er sie natürlich einbegreift.

Im Verständnis der SED schließt die Politik der friedlichen Koexistenz Spionage in der Tat nicht aus. Auch nach Inkrafttreten des Grundlagenvertrages hat sich an dieser Haltung nichts geändert. Nach der Entlarvung Günter Guillaumes als Spion im Bonner Kanzleramt wies ein Ostberliner Leitartikler nicht ohne Süffisanz die Kritik an den bedenkenlosen Praktiken des MfS

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mit der Feststellung zurück, »daß die Existenz des Nachrichtendienstes der DDR und des Bundesnachrichtendienstes der BRD, deren Zielstellungen bekanntlich prinzipiell verschieden sind, nichts an den Grundvoraussetzungen für das Verhältnis der beiden deutschen Staaten ändert. Bei Abschluß des Vertrages über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der DDR und der BRD war ihre Existenz ja bekannt, und der Vertrag enthält keinerlei Bestimmungen, die etwa ihre Abschaffung vorsähen«15.

Formell ist daran nicht zu deuteln. Ein Freibrief für den Ausbau und die Verstärkung der geheimen Aufklärungsarbeit des MfS gegen die Bundesrepublik ist der Grundlagenvertrag hingegen auch nicht – und eben sie, Ausbau und Verstärkung, sind für die siebziger Jahre und achtziger Jahre nachzuweisen. Denn »so lange der Imperialismus existiert, bleibt die Tätigkeit sozialistischer Kundschafter eine unabdingbare Notwendigkeit«16. Jede Spekulation auf ein vernünftiges Einlenken wäre unrealistisch. Letztlich durchdringen sich Abwehr und Aufklärung in den Aktivitäten des MfS, defensive und offensive Arbeit bedingen und ergänzen sich, denn die Staatssicherheit hat beides zu sein: Schild und Schwert der Partei – ein konstitutives Herrschaftsinstrument, mit dem sie ihre Politik durchsetzen will, im Innern wie nach außen.

Führende Männer der DDR-Staatssicherheit haben diese Einschätzung auch in den achtziger Jahren wiederholt und bekräftigt - zum Beispiel auf einer Delegiertenkonferenz der Kreisorganisation der SED im MfS am 18. Februar 1984, als deren 1. Sekretär, Generalmajor Dr. Horst Felber, das Ministerium für Staatssicherheit »als zuverlässiges Machtinstrument der Partei« charakterisierte, in zweiter Linie erst auch »des Arbeiter-und-Bauern-Staates«, während Mielke die Aufgabe des MfS dahin umschrieb, »die strategische Linie der Partei offensiv durchzusetzen. Die Beschlüsse der Partei sind der Maßstab unserer tschekistischen Arbeit«17. Deutlicher kann kaum formuliert werden, was die DDR-Staatssicherheit sein will.

 

Vom Aufstand des 17. Juni 1953 einmal abgesehen, der ein eklatantes Versagen der Staatssicherheit manifest gemacht hat, wußte die SED ihre Macht mit Hilfe des MfS zu jeder Zeit zu sichern, indem sie nicht nur jede Opposition, jeden Widerstand früher oder später zerschlagen ließ, sondern durch die latente Drohung mit der Staatssicherheit auch den Nimbus ihrer Allmacht und Allgegenwärtigkeit schuf, der viele Menschen in der Furcht vor möglichen Konsequenzen zu loyalem, systemkonformem Verhalten in der DDR veranlaßt hat und bis heute veranlaßt. 

Zum Beispiel die Liquidierung »revisionistischer Zirkel« und die Zerschlagung der studentischen Opposition 1956/57 – durch einen »Offenen Brief an die Angehörigen des Lehrkörpers und die Studenten­schaft der Humboldt-Universität zu Berlin«18 vom MfS geradezu provokativ angekündigt – oder die unsäglich brutale Vollendung der Kollektivierung der Landwirtschaft 1960 oder die Sozialisierung aller bis 1972 noch privaten oder halbstaatlichen Unternehmen wären ohne das Eingreifen der Staatssicherheit oder ohne die Furcht vor ihrem möglichen Eingreifen kaum durchsetzbar gewesen. »Weit eher potentieller als virtueller Terror hält die Gesellschaft in Schach«19, hat Ernst Richert 1964, bezogen auf die DDR, festgestellt. Als politische Potenz wirkt Terror jedoch nur, wo er im Konfliktfall keine leere Drohung bleibt. Wenn es vom Machtinteresse her notwendig erschien, hat die SED nie gezögert, den Terror der Staatssicherheit virtuell werden zu lassen.

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Zudem hat die SED mit der Staatssicherheit auch Politik nach außen gemacht, »im Lager des Gegners«, wobei man nicht unbedingt an den Kanzleramtsspion denken muß, den das MfS so lange »vor Ort« beließ, bis er festgenommen war – weil nur so aller Welt demonstriert werden konnte, wie die Bundesrepublik bis in die Regierungsspitzen hinein unterwandert ist. Nur so konnte der Sturz Willy Brandts als Kanzler manipuliert werden. Aus Gründen der politischen Räson mußte Guillaume ins Gefängnis, die Gelegenheit, ihn vorher zurückzurufen, wurde ungenutzt gelassen20

Daß das MfS auch unmittelbar die Politik demokratischer Parteien zu lenken versucht, ist durch mehrere entlarvte Einflußagenten gerichtsnotorisch geworden, wenngleich es sich aus der Natur der Sache erklärt, daß Beweise in solchen Fällen nur unter Schwierigkeiten beizubringen sind. Nicht von ungefähr sind in rund vier Jahrzehnten MfS-Aktivitäten rechtskräftige Urteile gegen politische Einflußagenten nur in zwei Fällen ergangen21

Umgekehrt riskiert das MfS allemal die eigene Dekonspiration, wenn es die Öffentlichkeit aufsucht, zum Beispiel durch gezielte Desinformations­manöver und Enthüllungs­kampagnen, die ebenfalls zum Repertoire seiner offensiven Aktionen gegen bundes­deutsche Parteien und Politiker gehören. Die Gefährlichkeit des MfS als politisches Instrument der SED liegt ungeachtet seines eigenen Rollenverständnisses als Schild und Schwert der Partei in der absoluten Entschlossenheit ihrer Führung, die Staatssicherheit eben dies sein zu lassen. 

Gewiß führt eine Auffassung in die Irre, die in der DDR schlechthin »die Diktatur des Staatssicherheitsdienstes«22 zu erkennen vermeint. Ebensowenig kann die Meinung des Regimekritikers Rolf Henrich überzeugen, der den Apparat des MfS als »Staat im Staate« begreift und bezweifelt, daß die SED die Staatssicherheit unter Kontrolle hält. Sein Argument, »auch der deutsche Staatssozialismus hat keinerlei Kontrollmechanismen institutionalisiert, die Extratouren politisch ambitionierter Tschekisten verhindern könnten«23, unterschätzt die Zuverlässigkeit der politischen Kontrolle des MfS »von unten«, nämlich durch die in seinem Apparat etablierten Grundorganisationen und Gruppen der SED. Vielmehr ist die Existenz des Staatssicherheitsdienstes in der DDR zugleich Bedingung und Folge einer Parteidiktatur, die sich gern als Diktatur des Proletariats darstellt und die daher folgerichtig, wenn auch in absonderlicher Verquickung des Marxschen Begriffes, das MfS als »ein spezielles Organ der Diktatur des Proletariats«24, als »ein zuverlässiges Machtinstrument der Diktatur des Proletariats zur Sicherung und zum Schutz des ersten sozialistischen Staates auf deutschem Boden«25 zu charakterisieren wagt. Sicherung gegen wen – Schutz vor wem? Sollte der Hauptfeind gemeint sein, der im eigenen Land steht?

 

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Entstehungsgeschichte 

und Entwicklung des MfS

 

 

Nach einem von DDR-Kommunisten gern und viel zitierten Wort Lenins ist eine Revolution »nur dann etwas wert, wenn sie sich zu verteidigen versteht«1. Aus diesem Blickwinkel betrachtet war es erstaunlich, daß ein Staatssicherheits­ministerium nicht unmittelbar bei Proklamierung der DDR geschaffen wurde, sondern erst vier Monate danach – durch Gesetz vom 8. Februar 1950 über die Bildung eines Ministeriums für Staatssicherheit2. Hatten Stalin und seine deutschlandpolitischen Berater, als sie Mitte September 1949 gemeinsam mit Walter Ulbricht, Otto Grotewohl, Wilhelm Pieck, Hermann Matern und Fred Oelßner in Moskau über die Gründung des zweiten deutschen Staates und seine Regierungsbildung berieten3, noch zuviel politische Skrupel gehabt, als daß sie das MfS offen zu gründen wagten? Oder hatten sich die deutschen Kommunisten aus Rücksicht auf die öffentliche Meinung in Deutschland vorläufig gegen die Schaffung eines Staatssicherheitsapparates nach sowjetischem Beispiel entschieden?

Der Verzicht hatte nicht nur deshalb überrascht, weil in der DDR die erforderlichen institutionellen und personellen Voraus­setzungen für die Bildung eines Ministeriums für Staatssicherheit längst erfüllt waren, sondern auch, weil die militär- und sicherheitspolitische Zusammenarbeit zwischen den deutschen Kommunisten und den Machthabern in Moskau auf Traditionen zurück­blicken konnte, die bis in die Anfänge der Weimarer Republik zurückgehen. Denn unter sowjetischer Anleitung und mit sowjetischer Finanzierung hatte die KPD schon in den frühen zwanziger Jahren entsprechend den Leitlinien der Kommunistischen Internationale mit dem Aufbau eines »illegalen Apparates« begonnen. »Fast in allen Ländern Europas und Amerikas tritt der Klassenkampf in die Phase des Bürgerkrieges ein«, dekretierte die Komintern 1920 in einem Beschluß. »Unter derartigen Verhältnissen können die Kommunisten kein Vertrauen zu der bürgerlichen Legalität haben. Sie sind verpflichtet, überall einen parallelen illegalen Organisationsapparat zu schaffen, der im entscheidenden Moment der Partei behilflich sein wird, ihre Pflicht gegenüber der Revolution zu erfüllen«4. Die Handschrift Lenins in diesem Komintern-Beschluß ist unverkennbar.

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Das Erbe der »illegalen Arbeit«

 

Die deutschen Kommunisten kannten, als es um die Verwirklichung dieses Beschlusses ging, kein Zögern. In Deutschland entstand ein sogenannter illegaler Apparat der KPD für politische Sonderaktionen sowie zur Vorbereitung und Durchführung des bewaffneten Aufstandes, der ursprünglich in einen M-Apparat (Militär-Apparat) und einen N-Apparat (Nachrichten-Apparat) geteilt war. Unbeschadet seiner Unterstellung unter die Zentrale der KPD wurde er von Moskau finanziert und gesteuert5. Die führenden Männer des illegalen Apparates, dessen Geschichte noch zu schreiben bleibt, wurden in der Metropole der Weltrevolution geschult, in Moskau, und nicht wenige von ihnen fanden sich dereinst wieder unter den Kadern des MfS: Wilhelm Zaisser, Ernst Wollweber, Erich Mielke, Richard Stahlmann – um ein paar Namen zu nennen.

In den späten zwanziger Jahren gliederte sich der illegale Apparat in ein Sekretariat und in Abteilungen wie Nachrichtendienst-offensiv, Nachrichtendienst-defensiv (Abwehr), Zersetzung Polizei/Reichswehr, Zersetzung politischer Parteien mit entsprechenden Informationssträngen und Kontakten, weiterhin umfaßte er den Parteiselbstschutz und die Abteilung »Literatur«, letztere bestimmt zur Herstellung und zum Vertrieb illegaler Schriften zur Taktik und Technik des revolutionären Kampfes und des bewaffneten Aufstands. Aus Tarnungsgründen führte der M-Apparat ab 1928 die Bezeichnung »AM-Apparat« (»Antimilitaristischer Apparat«). Freilich war auch ein qualitativer Wandel eingetreten: »Während der M-Apparat von 1923 - trotz der russischen Instrukteure und des sowjetischen Geldes - im Grunde ein deutscher kommunistischer Apparat blieb, der in erster Linie den Zielen der deutschen Revolution dienen sollte, wurden die Geheimapparate der KPD (sowie der anderen Komintern-Parteien) nach 1928 in immer stärkerem Maße bloße Auslandsabteilungen der sowjetischen Geheimdienste der IV. Abteilung (beim Generalstab) der Roten Armee und der GPU, die ausschließlich den Zielen des Sowjetstaates dienten«6. Die Ziele des Sowjetstaates aber wurden zu dieser Zeit bereits von Stalin bestimmt. Bei der Einschätzung der Haltung, die führende Männer der Staatssicherheit dereinst gegenüber Moskau bezogen haben oder beziehen sollten, darf dieser Aspekt nicht übersehen werden.

Mit der Machtergreifung Adolf Hitlers, namentlich nach der Provokation des Reichstagsbrandes, wurde mit der legalen Organisation der KPD auch deren illegaler Apparat von der Gestapo zerschlagen. »Die KPD, die so lange Illegalität >geübt< hatte, erwies sich im entscheidenden Augenblick als unfähig, organisierten Widerstand zu leisten. Doch nach dem ersten Schock der kampflosen Niederlage entstanden überall illegale Widerstandsgruppen. Es gelang in relativ kurzer Zeit, wieder eine zentrale Leitung mit Verbindung zu den Bezirken aufzubauen«, resümiert Hermann Weber. »Trotz großer Opfer ging die alte KPD 1933 und in den folgenden Jahren unter. Die Stalinisierung der Partei hatte zu ihrem Untergang beigetragen: Die KPD war ein unbeweglicher Koloß auf tönernen Füßen, zur Abwehr und zur Überwindung des Faschismus ebensowenig fähig wie die übrigen deutschen Parteien«7. Mit Hilfe von Instrukteuren und Kurieren, die die Exil-KPD von Paris und Moskau aus ins Reich entsandte, ebenso von Stützpunkten in Prag, Berlin, Amsterdam und Stockholm, gelang es allmählich, ein Netz illegaler Widerstandsgruppen zu knüpfen8. Unabhängig davon entstand nach 1933 eine illegale Organisation für Schiffssabotage mit dem Führungs­zentrum in Kopenhagen. Aufgebaut und gesteuert wurde sie von Ernst Wollweber.

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 »Neben seinen Aufgaben als Mitglied des Westeuropäischen Büros der Komintern in Kopenhagen sollte er einen Zersetzungsapparat (Z-Apparat) aufziehen, für den er Agenten aus der Seemanns­internationale zu gewinnen hatte und der hauptsächlich in Deutschland und Japan, den potentiellen Feindländern der Sowjetunion, operieren sollte. Der Apparat durfte mit keiner kommunistischen Partei in Berührung kommen; seine Mitglieder durften keinerlei Mitgliedskarten von irgendeiner Zweitorganisation der Komintern besitzen, er durfte in gar keiner Weise, nicht einmal finanziell, mit der KPD zusammenhängen. Der Apparat wurde von den >Zersetzungs<-Abteilungen der sowjetischen Regierung unterstützt und finanziert«9. Mit dem Einmarsch deutscher Truppen in Dänemark und Norwegen war das Ende der Wollweber-Organisation eingeläutet. Der Chef flüchtete im Mai 1940 nach Schweden, wo er und mehrere Mitarbeiter seiner Organisation ein Jahr später verhaftet wurden.

Eine neue Situation trat für die deutschen Kommunisten mit dem Ausbruch des Bürgerkrieges in Spanien ein. Die Leitung der KPD zögerte nicht, alle militärisch ausgebildeten Emigranten zum aktiven Kampf gegen Francisco Franco aufzurufen – und etliche tausend deutscher Genossen folgten dem Ruf. Im Verein mit französischen und italienischen Kommunisten sowie mit Freiwilligen aus zahlreichen anderen Ländern Europas formierten sie sich in Gestalt der Internationalen Brigaden zu einem kampfstarken Kontingent. Unter ihren Kommandeuren und Kämpfern, Stabschefs und Politkommissaren finden sich auch die Namen von Wilhelm Zaisser, Erich Mielke, Richard Stahlmann ... Wenn die Staatssicherheit der DDR Jahrzehnte später den Kampf der Interbrigadisten in ihre revolutionären Traditionen einbeziehen sollte, geschah es nicht ohne historische Legitimation.

Der Abschluß jenes fatalen Nichtangriffspaktes zwischen Berlin und Moskau, der als Hitler-Stalin-Pakt in die Geschichte einging, stieß die illegalen Gruppen der KPD im antifaschistischen Kampf naturgemäß in eine tiefe Krise. Nicht anders erging es Zehntausenden deutscher Kommunisten in den Konzentrationslagern und Gefängnissen Hitlers und Heinrich Himmlers. Die Folgen waren Desorientierung und Demoralisierung. Erst der militärische Überfall auf die Sowjetunion am 22. Juni 1941 brachte ihr politisches Weltbild wieder ins Lot. Und in den folgenden Jahren erfuhr die illegale Arbeit der KPD allerdings starke Impulse – ihre Formen reichten von politischer Agitation über Solidaritätsaktionen zugunsten kriegsgefangener Russen bis zur Spionage für Moskau und Sabotage in der Kriegsrüstung10. Selbst der Einsatz von Fallschirmspringergruppen, wahrer Todeskommandos, hinter den deutschen Frontlinien ist im Osten gewagt worden – ein opferreicher, letztlich aber wohl ergebnisarmer Einsatz. Einer dieser Männer damals, Martin Weikert, leitete später die Bezirksverwaltung Erfurt des MfS, zuletzt als Generalleutnant der Staatssicherheit11.

 

Okkupationsmacht und innere Sicherheit

Als 1945 die Stunde Null schlug, da fanden sie sich wieder bereit – die Männer des illegalen Apparates, soweit sie überlebt hatten. Fortan freilich sollten sie ihre Erfahrungen auf der anderen Seite der Barrikade nutzen, bei der Ab-

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wehr nunmehr »konterrevolutionärer« Widerstandsarbeit: Sie wurden zum Aufbau deutscher Polizei- und Sicherheitsorgane herangezogen. Dabei ist zu bedenken, daß nach dem Zusammenbruch der Nazi-Diktatur die innere Sicherung des sowjetischen Okkupations­regimes in Deutschland ursprünglich ureigene Sache der sowjetischen Besatzungsmacht und ihrer politischen Polizei- und Sicherheitsorgane war. Bekanntlich wurden mit dem zügigen Aufbau einer Sowjetischen Militäradministration in Deutschland und ihren Landes- beziehungsweise Provinzialverwaltungen auf allen Ebenen auch Dienststellen der sowjetischen Polizei- und Sicherheitsorgane eingerichtet, deren zentrale Leitung von Berlin-Karlshorst aus erfolgte, dem Sitz der SMAD, wo die »Verwaltung für innere Angelegenheiten« bestand. Ihr nach außen wie intern abgeschirmter Apparat, der auch gegenüber den übrigen Verwaltungen und dem Chef der SMAD selbst weitgehend unabhängig war, unterstand unmittelbar den Zentralen des Volkskommissariats/Ministeriums für innere Angelegenheiten (NKWD/MWD) sowie des Volkskommissariats/Ministeriums für Staatssicherheit (NKGB/MGB) in Moskau.

Gleichwohl begann die sowjetische Besatzungsmacht zu ihrer Unterstützung frühzeitig mit dem Aufbau deutscher Polizeikräfte, die nach anfänglicher Dezentralisierung rund ein Jahr nach Kriegsende durch einen im Wortlaut nie veröffentlichten Befehl der SMAD vom 30. Juli 1946 in der Deutschen Verwaltung des Innern (DVdI) bereits eine straff zentralisierte Leitung unter sowjetischer Kontrolle erhielten. 

»Erich Reschke war der erste Präsident der Deutschen Verwaltung des Innern. Seine Stellvertreter waren Kurt Wagner, verantwortlich für die Schutz-, die Kriminal- und Wasserschutz- und die Feuerschutzpolizei, Erich Mielke, verantwortlich für Personalfragen, und Willi Seifert, verantwortlich für die Verwaltung und Organisation«12

Für die ersten Jahre der Deutschen Volkspolizei13 bildeten sie, die alle vier aus der KPD hervorgegangen waren, die Führungsspitze, bis es im Jahre 1948 zu einem weitreichenden Revirement kam. Am 11. Juli wurde Reschke von der SMAD als Präsident der DVdI abgelöst14 und durch Kurt Fischer ersetzt. »Die DVdI konzentrierte sich in ihrer Tätigkeit auf die generelle Sicherung der revolutionären Errungenschaften. Dazu gehörten der weitere Ausbau und die politische Stärkung der Polizeiorgane sowie die Sicherung der Zonengrenzen; der energische Kampf gegen die subversive Tätigkeit, gegen Wirtschaftssabotage, Schieber und Schwarzhändler; und nicht zuletzt die systematische Schulung aller Mitarbeiter der Deutschen Verwaltung des Innern und aller Mitarbeiter der staatlichen Verwaltung«15. Eben dies waren bereits Kompetenzen, wie sie später das Ministerium für Staats­sicherheit übertragen bekam. Während Mielke hier reüssierte, machte Wagner in den fünfziger Jahren Karriere in den Streitkräften der DDR, wohingegen Seifert in seiner Funktion verblieb. Später stieg er zum Stellvertreter des Innenministers im Range eines Generalleutnants der Volkspolizei auf. Man kann den deutschen Kommunisten vieles nachsagen – Mangel an kaderpolitischer Planung gewiß nicht.

Richard Stahlmann wurde genauso »verplant«. Nach Jahren im sowjetischen Exil 1945 wieder in Berlin, beteiligte er sich zunächst am Wiederaufbau der KPD. Seine neue Aufgabe sah die Organisierung eines Verbindungsnetzes vor, das die KPD/SED in dem in vier Besatzungszonen aufgeteilten Reich

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zur Steuerung und Kontrolle zusammenfassen sollte. Als das Zerwürfnis unter den vier Mächten der Anti-Hitler-Koalition virulent wurde, verfügten die SED in der sowjetischen Zone und die KPD in den drei westlichen Zonen bereits wieder über eine enge Kommunikation, deren Zentrum in Ost-Berlin in Gestalt der »Westkommission« beim Parteivorstand beziehungsweise, von 1950 an, beim Zentralkomitee der SED bestand; sie wurde offenbar frühzeitig auch zur Beschaffung geheimer Informationen im Zusammenwirken mit dem Geheimdienst der sowjetischen Besatzungsmacht genutzt.

 

In der sowjetischen Besatzungszone vollzog sich derweil, unmerklich fast, aber konsequent, der Aufbau einer zentralistisch organisierten Polizei. Nach Erlaß von Befehl Nr. 201 der SMAD vom 16. August 1947, der Richtlinien zur beschleunigten Durchführung der Entnazifizierung in der sowjetischen Besatzungszone enthielt16), trat eine entscheidende Wende in dieser Entwicklung ein. Diesem Befehl gemäß sollte einerseits die Entnazifizierung in der sowjetischen Besatzungszone zu einem baldigen Ende gebracht, andererseits aber sollten Kriegsverbrecher sowie Mitglieder der »verbrecherischen Naziorganisation« und »führende Persönlichkeiten des Hitler-Regimes« gerichtlich zur Verantwortung gezogen werden. 

Dieser Befehl und die ihn ergänzenden Ausführungsbestimmungen17) übertrugen der Volkspolizei bis dahin ausschließlich der Besatzungsmacht vorbehaltene Aufgaben und Befugnisse als Ermittlungs- und Untersuchungsorgan. »Die beauftragten Organe der Polizei hatten nicht nur die polizeilichen Ermittlungen zu führen, sondern darüber hinaus staatsanwaltliche Aufgaben und Befugnisse. Die Zusammenstellung der Anklageschrift, die bei den sonstigen Gerichtsverfahren zu den Aufgaben des Vertreters der Anklage gehört, wurde von den Untersuchungsorganen gefertigt. Zugleich mit der Aufnahme der gerichtlichen Verfolgung einer bestimmten Person war das Untersuchungsorgan verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zur vorläufigen Inhaftierung des Verbrechers und zur Sicherung seines Eigentums zu ergreifen«18. Damit waren der Volkspolizei Vollmachten übertragen, die ihre Aufgaben als politische Polizei erheblich erweitern sollten, wenn sich auch ihre Zuständigkeit vorläufig nur auf politisch Beschuldigte aus der Hitler-Zeit beschränkte. Entscheidend war das Prinzip: »Durch Befehl Nr. 201 wurde die Stellung der Untersuchungsorgane gestärkt und (...) die bisherige strafprozessuale Stellung der Polizei als >Hilfsorgan der Staatsanwaltschaft< überwunden«19. Die Volkspolizei leitete unverzüglich die erforderlichen organisatorischen Maßnahmen ein.

 

MfS-Verläufer  »K 5«

In Ausführung des Befehls Nr. 201 wurde bei allen Polizeidienststellen auf Länder- und Kreisebene der sowjetischen Besatzungszone jeweils ein spezielles Kommissariat mit der Bezeichnung »5« gebildet. Seine Tätigkeit bestätigte schon bald früh gehegte Befürchtungen. »Das neugebildete Kommissariat 5 (K 5), das diese Aufgaben übertragen erhielt, wurde ausschließlich mit von den sowjetischen Sicherheitsorganen eigens auf seine politische Zu-

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