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Repression und Gewalt  -  Phänomene der permanenten Revolution 

Von Neubert 

 

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Die Kommunisten sicherten sich seit 1945 alle Instrumente der Macht, und nahtlos knüpften sie an die Gewaltakte der sowjetischen Siegermacht an. Sie verfügten über bzw. okkupierten den Staat und seine Organe, bauten einen nach innen gerichteten Geheimdienst auf und instrumentalisierten das Rechtswesen. Die Grundrechte wurden aus politischen Gründen willkürlich eingeschränkt. Mit Willkür­maßnahmen, Verhaftungen, Schauprozessen, Drohungen wurde offene Gewalt ausgeübt. Diese wich später anderen, nur scheinbar »weicheren« Formen der Unterdrückung.

Das Nachlassen der Repression beruhte lediglich auf einem Methodenwechsel, der im MfS, in der politischen Justiz, den sozialen Repressionsorganen und den ideologischen Zwangsinstrumenten zum Zuge kam. Der Terror wurde — u.a. aus außenpolitischen Gründen — stärker verdeckt ausgeübt. Die Entwicklung vom »bekennenden«60 zum verdeckten Terror war so erfolgreich, daß selbst im Westen eine gewisse Liberalisierung in der DDR wahrgenommen wurde. Zu keiner Zeit aber konnte das Regime auf Gewalt und Gewaltmittel verzichten. Bis 1989 trugen diese Methoden den Charakter eines Bürgerkrieges, der sich, ideologisch veredelt, als revolutionärer Prozeß und Diktatur des Proletariats ausgab. Die direkte und indirekte Gewalt war immer von zynischer Propaganda begleitet, und die Opfer wurden verhöhnt. Das Bauernlegen Ende der fünfziger Jahre lief unter dem Motto »Der Apfel ist reif!«. Die SBZ/DDR war ein kleines Land. Trotzdem gab es nahezu alle politisch motivierten Massen­verbrechen.

 

Die sowjetische Besatzung legte der Bevölkerung schwerste Lasten auf. Reparationen, Demontagen, die Ausnutzung und Verschleppung von Wissenschaftlern waren Folgelasten des Krieges, die angesichts der deutschen Zerstörungen in den Kriegs­gebieten selbst vielen Deutschen gerechtfertigt erschienen. Doch in den von den Sowjets angewandten Methoden und der extensiven Ausbeutung drückte sich auch der menschenverachtende kommunistische Staatsterror der Stalinzeit aus. 

Als ab 1944 die sowjetischen Truppen die ost- und mitteldeutschen Gebiete besetzten, kam es zu ungeheuerlichen Gewaltexzessen von Sowjet­soldaten gegen die Zivilbevölkerung, die von der sowjetischen Führung geduldet wurden. Mit Mord, Raub oder Vergewaltigung sollten die Deutschen gedemütigt werden. Diese Übergriffe rührten nicht nur aus den alle menschlichen Maßstäbe brechenden Kriegszuständen und aus dem Racheverlangen der von den Deutschen geschundenen Russen, sondern waren auch politisch geduldet und gewollt. Die deutschen Kommunisten, die unter Ulbricht in der SBZ zu Handlangern der Besatzer wurden, haben diese Übergriffe oft schweigend hingenommen und den Opfern meist Hilfe verweigert.

Als sich späterhin die Lage etwas normalisierte, blieben die Übergriffe und Gewaltverbrechen der Roten Armee bis 1990 an der Tagesordnung. Obwohl die Bevölkerung regional immer einiges davon wahrnahm, wurde diese Kehrseite der angeblichen deutsch-sowjetischen Freundschaft stets vertuscht und tabuisiert. 

Gut eine halbe Million sowjetische Soldaten waren in der DDR stationiert. Dies war nicht nur ein Kostenfaktor für die ostdeutsche Wirtschaft, sondern war stets auch eine Quelle von Kriminalität. Noch in den achtziger Jahren wurden von sowjetischen Soldaten mehr als 20.000 Straftaten begangen62. Neben vielen Gewalttätigkeiten starben 100 Menschen durch Mord, Schießereien oder leichtfertig verursachte Unfälle. Sehr häufig kam es zu Vergewaltigungen. Auf das Konto der Soldaten gingen auch jährlich 1500 Einbrüche, die oft zur Versorgung der Soldaten ausgeführt wurden, rücksichtslose Umwelt­verschmutz­ungen und zahlreiche Waldbrände.


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Trotz rechtlicher Vereinbarungen mit der DDR ver- und behinderten die sowjetischen Kommandeure die Verfolgung dieser Straftaten und legten ihre Besatzermentalität mitten im Frieden nie ab, auch wenn es viele Berichte über menschliches Verhalten und sogar Hilfeleistungen durch sowjetische Soldaten und Offiziere gibt. Das Auftreten der Besatzer ging einerseits auf die faktische Dominanz des sowjetischen Militärs auch gegenüber den ostdeutschen »Waffenbrüdern« zurück. 

Andererseits muß auch die Lage der sowjetischen Soldaten gesehen werden. Die Verhältnisse in der Roten Armee waren derart menschenunwürdig, daß Soldaten häufig zur Verzweiflung getrieben wurden und jede Selbstkontrolle verloren. Die Soldaten waren von normalen sozialen Kontakten abgeschnitten, mußten härteste Strafen hinnehmen, wurden in ihrer kulturellen Identität verletzt und in jeder menschlichen Regung eigener individueller Bedürfnisse unterdrückt. Sie wurden unmenschlich in dieser kommunistischen Armee geschunden, und insgesamt hat die Masse der Soldaten mehr Leiden auf sich genommen, als dieses in aggressivem Verhalten weiterzugeben. Dafür stehen nicht nur viele verzweifelte und sinnlose Fahnenfluchten, sondern auch die hohe Sterblichkeit unter den Soldaten. 

Obwohl die DDR-Behörden versuchten, diese Erscheinungen zurückzudrängen, hatten sie selbst Anteil daran. Sie verzichteten mit der von ihnen verantworteten absoluten Nachrichtensperre auf den entscheidenden politischen Druck. Den aber wollten sie nicht ausüben, hing doch ihre Macht wesentlich von diesen »Freunden« ab.

 

Zu den kommunistischen Verbrechen, die Formen der Massenvernichtung annahmen, müssen die zehn Internierungslager gezählt werden, die der sowjetische Geheimdienst (NKWD) 1945 einrichtete und von denen drei bis 1950 bestanden. Für zwei dieser Lager wurden ehemalige NS-Konzentrationslager genutzt. Offiziell wurden diese Lager bis 1989 in der DDR verschwiegen. 1990 gab es dazu die ersten konkreten Nachrichten: »Sowjetische Archivdokumente belegen, daß in den genannten Lagern in der Zeit ihres Bestehens von 1945 bis 1950 122.671 Deutsche einsaßen, von denen 45.262 wieder auf freien Fuß gesetzt wurden. 14.202 Häftlinge wurden dem MdI der DDR übergeben. 12.770 Personen wurden in die UdSSR gebracht. 6680 wurden in Kriegs­gefangenenlager überführt. 212 Häftlinge flüchteten. In der gesamten Zeit verstarben nach vorhandenen Angaben 42.889 Personen infolge von Krankheit, vor allem 1945-1947. Durch das Militärgericht wurden 756 Personen zum Tode verurteilt. Hinweise auf Grabstätten wurden in den Archiven nicht gefunden.«63

Bei den Zahlenangaben handelte es sich um Mindestzahlen, die inzwischen korrigiert werden mußten. 1993 wurden als Höchstzahlen 234.300 Gefangene angegeben, von denen 105.500 ums Leben kamen64. In diesen Zahlen sind nicht die Menschen erfaßt, die unmittelbar nach ihrer Entlassung an den Folgen der Haft starben oder nach ihrer Verschleppung in die UdSSR dort ums Leben kamen.


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Inzwischen steht auch fest, daß zu den Internierten eine große Anzahl kleiner Nazis bzw. nomineller Mitglieder von NS-Organisationen gehörte und vollkommen Unbelastete, die lediglich Opfer von Denunziationen waren. Schon seit 1945 wurden auch zahlreiche Personen interniert, die den Sowjets als unbotmäßige Kommunisten, Sozialdemokraten oder Mitglieder anderer Parteien im Wege standen65. Die Lager waren deswegen vor allem Konzentrations­lager, die zur Machtsicherung der Kommunisten dienten. Die Abrechnung mit dem Nationalsozialismus war schließlich nicht mehr das Hauptmotiv zur Unterhaltung der Lager, wenn auch unter den Opfern eine nicht näher bestimmbare Anzahl von wirklichen Nazitätern gewesen ist. Ihr Vorbild waren die Stalinschen Todes- und Arbeitslager, die seit den zwanziger Jahren in der UdSSR existierten. Wie dort wurden die Häftlinge mit Kälte, Hunger, Verweigerung von medizinischer Betreuung, Arbeit, Folter und Isolierung getötet.

Weitere Konzentrationslager für Deutsche existierten in Polen, wo ebenfalls Tausende umkamen. Auch hier wurden ehemalige NS-Konzentrationslager weitergeführt. Diese Lager sind im Zusammenhang mit der nationalen Abrechnung der Polen mit Deutschen zu sehen. Aber sie waren zugleich auch Instrumente der polnischen Kommunisten für ihre Herrschafts­sicherung, und die vom polnischen Sicherheitsdienst verübten Grausamkeiten entsprachen den Methoden des NKWD66.

Wie in der Sowjetunion hat die sowjetische Besatzungsmacht Deportationen durchgeführt und ca. 128.000 Zivilisten unmittelbar nach Kriegsende in sowjetische Arbeitslager verschleppt. Oft gab es bei diesen Menschen überhaupt keinen NS-Bezug. Überwiegend Frauen und Jugendliche wurden häufig bei der Besetzung aufgegriffen und sofort deportiert. Von ihnen sollen über 47.000 umgekommen sein67.

Die sowjetischen Militärtribunale (SMT) verurteilten bis Anfang der fünfziger Jahre etwa 30.000 Soldaten und 40.000 Zivilisten. Teilweise sind diese in den Internierungslagern oder in sowjetischen Arbeitslagern festgehalten worden. Die Anzahl der Toten bzw. Hingerichteten ist bislang nicht bekannt68. In den ersten Jahren gab es bei vielen dieser Verurteilten einen NS-Bezug, später fehlte dieser häufig. Dann überwogen Verurteilungen von Personen, die sich gegen die »neue Ordnung« vergangen hatten. Die Brutalität der Gefangenenbehandlung, besonders während der Untersuchungshaft, kannte keine Grenzen. Schlafentzug, Hunger, Steh- und Wasserzellen, Prügel und überhaupt jede mögliche Form der Folter wurden zur Geständniserpressung eingesetzt. In den völlig überbelegten sowjetischen und deutschen Haftlagern grassierten Krankheiten, herrschten Hunger und Kälte. Die Gefangenen waren den Wachmannschaften schutzlos ausgeliefert. Ein tragisches Schicksal erlitten Tausende Jugendliche, oft noch Kinder, die beschuldigt wurden, als faschistische Partisanen dem »Werwolf«69 anzugehören.


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Es gab kaum solche Aktivitäten, und die Jugendlichen waren Opfer von willkürlichen Verhaftungen oder durch Folter erzwungenen Geständnissen. Sie wurden hingerichtet oder starben an den Strapazen in den Lagern. Ihre verschonten Altersgenossen, die fast alle auch in den nationalsozialistischen Kinder- und Jugend­organisationen erfaßt waren, konnten damals schon mühelos in der FDJ Mitglieder und Funktionäre werden.

Die SMT arbeiteten noch bis Mitte der fünfziger Jahre, wenn zuletzt auch nur noch in ausgesuchten und politisch wichtigen Fällen. Manche der Abgeurteilten wurden noch in die UdSSR gebracht und kamen dort ums Leben. Deutsche Kommunisten und die von ihnen schon seit 1945 dominierte Polizei mit der berüchtigten Abteilung K5, einer der Vorgängerorganisationen des MfS, halfen bei der Verfolgung von Demokraten und übergaben ihre Ermittlungsergebnisse an die sowjetischen Behörden.

Das ostdeutsche Justizwesen war schon seit Ende der vierziger Jahre fast vollständig in die Hände der Kommunisten geraten und wurde vom ZK der SED gesteuert. Als eine besonders verbrecherische Aktion der SED gelten die Waldheimer Prozesse aus dem Jahr 1950. Als die sowjetischen Behörden die Internierungslager auflösten, übergaben sie den DDR-Behörden neben 10.000 schon verurteilten Gefangenen etwa 3400 noch nicht verurteilte Internierte.

In wenigen Wochen, von April bis Juni 1950, wurden Tausende Geheimprozesse geführt, die vom ZK der SED organisiert wurden. In diesen Schnellverfahren in der Strafanstalt Waldheim mit von der SED ausgesuchtem Justizpersonal wurden 32 Todesurteile gefällt und etwa 2000 Haftstrafen von über 15 Jahren verhängt. Die Angeklagten hatten keine Verteidiger, und die Rahmen der Urteile waren vorher schon festgelegt worden. Dies galt ausdrücklich auch, wenn keine individuelle Schuld nachgewiesen werden konnte. Nur in zehn Fällen war sich die SED so sicher, daß öffentliche Schauprozesse durchgeführt wurden. Neben einer Reihe von schwer belasteten NS-Tätern wurde summarisch eine große Anzahl von Menschen verurteilt, die lediglich Mitglieder von NS-Organisationen gewesen waren. 160 Personen, darunter einige Kommunisten, wurden als »Feinde der neuen Ordnung« verurteilt. Die Scheinverfahren waren Teil der Integrationspolitik gegenüber ehemaligen Nazis. Sie sollten den Abschluß einer konsequenten Verfolgung von NS-Tätern demonstrieren.

 

Noch einmal brauchte die SED die Sowjets direkt. Beim Aufstand vom 17. Juni 1953 mußten die sowjetischen Truppen die Macht der SED sichern. Der Aufstand, der zu Streiks, Demonstrationen und Besetzungen von Gebäuden der SED-Staatsmacht in über 560 Orten der DDR geführt hatte, kostete neben zahlreichen Verletzten mindestens 50 Menschen das Leben70. Die meisten wurden von sowjetischen Truppen getötet. Darunter waren sieben standrechtlich Hingerichtete. Vier wurden von der Volkspolizei erschossen. Sechs Volkspolizisten starben, teilweise durch Waffenunfälle. Ob auch, wie bisweilen behauptet, 40 sowjetische Soldaten wegen Befehlsverweigerung hingerichtet wurden, ist bislang nicht bewiesen.

Der von der SED ausgeübte Justizterror kam besonders in den verhängten Todesurteilen zum Ausdruck. Die SBZ/DDR-Justiz sprach von 1945 bis 1982 insgesamt 372 Todesurteile aus, davon 141 bis zur Gründung der DDR71.


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72 Urteile ergingen wegen politischer und 164 wegen krimineller Delikte. Nach dem Selbstverständnis der DDR-Justiz wurden 136 Urteile wegen NS-Verbrechen ausgesprochen. Ein Teil der Todesurteile gegen NS-Verbrecher beruhte tatsächlich auf schwersten Belastungen, wenn auch häufig der politische Hintergrund dieser Prozesse in der propagandistischen Auseinandersetzung mit dem Westen zu sehen ist, um den entschlossenen Antifaschismus nachzuweisen. Sie waren damit ebenfalls politische Zweckurteile. In verschiedenen Fällen wurde aus anderen politischen Gründen verurteilt und der NS-Bezug als Vorwand genutzt.

Häufig dienten die Todesurteile zur Abschreckung und Niederhaltung des antikommunistischen Widerstandes. Sie wurden ausgesprochen und vollstreckt, um die bürgerlichen Parteien einzuschüchtern, wie im Fall von zwei CDU-Mitgliedern Anfang der fünfziger Jahre. Todesurteile fielen, um die Kollektivierung der Landwirtschaft durchzusetzen, gegen abtrünnige MfS-Offiziere oder flüchtige Grenzsoldaten.

Seit 1950 wurden die Todesurteile vom Politbüro der SED genehmigt oder gar gefällt72. Als es dem Staatssicherheitsdienst 1955 gelang, Mitglieder der Widerstandsgruppe »Kampfgruppe gegen Unmenschlichkeit« zu verhaften, schlug die zuständige ZK-Abteilung in einem Bericht an Ulbricht für den Hauptangeklagten Gerhard Benkowitz die Todesstrafe vor. Auf der Liste stand unter Benkowitz der Name von Hans Dietrich Kogel, der wegen wesentlich geringerer Belastung 15 Jahre Zuchthaus erhalten sollte. Ulbricht änderte dieses Strafmaß durch die Hinzufügung von »Gänsefüßchen« in eine Todesstrafe um. Dem folgte das Gericht selbstverständlich. Beide wurden hingerichtet.

In einem anderen Fall organisierte und inszenierte die SED 1955 einen Schauprozeß, um den Einfluß des gehaßten Westberliner Senders RIAS einzudämmen. Es wurde eine Reihe von Personen verhaftet, die Verbindungen zu diesem Sender hatten und Nachrichten aus der DDR zutrugen. Für den Hauptangeklagten, Joachim Wiebach, war aus dem ZK-Apparat eine lebenslängliche Haftstrafe vorgeschlagen worden. Ulbricht strich dies durch und schlug ein Todesurteil vor. Das Gericht folgte dem Vorschlag.

1981 wurde das letzte Todesurteil an einem MfS-Offizier vollstreckt, der seine Flucht vorbereitet hatte. 1987 schaffte die DDR nach internationalem Druck die Todesstrafe ab. In einer Geheimrede drohte Mielke auch noch danach, daß er Verräter hinrichten lassen würde, weil er »Humanist« sei. 

Die rücksichtslose politische Justiz stand unter der Verfügung des Politbüros der SED oder nachgeordneter Parteiorgane. Alle Rechte der Bürger gegenüber dem Staat wurden außer Kraft gesetzt. Faktisch schon seit Ende der vierziger Jahre und gesetzlich seit 1958 wurde die Verwaltungsgerichtsbarkeit abgeschafft. In der DDR wurden weit mehr als 200.000 Menschen aus politischen Gründen zu einer Haftstrafe verurteilt. Die Anzahl der Gefangenen ist inzwischen gut erforscht73. Von 1949 bis 1989 gab es selten weniger als 30.000 Häftlinge. Diese Zahlen unterlagen starken Schwankungen.


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1953 befanden sich etwa 60.000, 1955 rund 47.000, 1960 etwa 23 000, 1974 48.000 und 1987 nur rund 5000 Menschen in Haft. Die geringe Anzahl von 1987 spiegelt eine der typischen Erscheinungen in der Strafzurechnungspraxis wider. Sie kam wegen einer umfassenden Amnestie zustande, von denen es in größeren Abständen mehrere gegeben hat. Nach solchen Amnestien füllten sich die Gefängnisse rasch wieder auf. So gab es bis Oktober 1989 wieder 27.000 Häftlinge.

Ein hoher Zuwachs an Häftlingen ergab sich neben der veränderten Strafzumessung auch aus bestimmten politischen Konstellationen, Krisen und Ereignissen, in denen die SED besonders mit ihren Gegnern abrechnete oder das politische Strafrecht zur Durchsetzung von Zwangsmaßnahmen einsetzte. So häuften sich politische Prozesse in der Aufbauphase des Sozialismus bis 1952, nach dem niedergeschlagenen Aufstand 1953, nach dem Mauerbau 1961, während der verstärkten Abgrenzungspolitik unter Honecker Anfang der siebziger Jahre, nach der Polenkrise 1980/81 und in den Krisenjahren 1984 und 1988/1989. Aber auch vorbeugend wurde die Strafjustiz eingesetzt. Als in Ostberlin 1973 die »Internationalen Weltfestspiele der Jugend und Studenten« durchgeführt wurden, kam es im Vorfeld zu Einweisungen in Haft- und Arbeitslager, die die Häftlings­zahlen wie in den Anfangsjahren in die Höhe schnellen ließen.

 

Politische Zweckjustiz wurde besonders deutlich nach dem 17. Juni 1953. Schon kurz vor dem Aufstand hatten die Sowjets die SED-Führung zum »Neuen Kurs« gezwungen, da das Ausmaß der Unterdrückung die DDR in die Krise trieb. Der Aufstand war aber durch die Lockerungen nicht mehr abzuwenden. Die SED-Führung entließ nach dem Aufstand über 20.000 politische Häftlinge und ging auch relativ milde mit den Aufständischen um. Sie verzichtete zwar nicht auf eine drastische Abrechnung zur Abschreckung, unterwarf diese aber politischen Überlegungen. Sie wollte die Bevölkerung nicht erneut provozieren, zumal nach dem Aufstand wegen der Verhaftungen immer neue Streiks aufflammten. Etwa 13.000 Personen waren festgenommen worden, von denen etwa die Hälfte längere Zeit festgehalten wurde. Etwas weniger als 2000 Personen erhielten schließlich teilweise hohe Zuchthausstrafen. Zwei Todesstrafen, abgesehen von den standrechtlich Erschossenen, wurden ausgesprochen. Unter den Verurteilten waren vor allem »Rädelsführer«. Über zwanzig Westberliner wurden verurteilt, weil damit die Behauptung der Weststeuerung unterstrichen werden sollte.

Beide Todesurteile waren Justizmord. Der Magdeburger Ernst Jennrich war an der Erstürmung eines Gefängnisses beteiligt, bei der drei Aufseher ums Leben kamen. Hier wurde ein Schuldiger gebraucht. Hilde Benjamin gab dem Gericht das Todesurteil vor, obwohl nachgewiesen wurde, daß Jennrich nicht auf die Aufseher geschossen hatte. 

Das zweite Todesurteil traf die in die DDR-Geschichte und in die sozialistische Literatur eingegangene »KZ-Kommandeuse« Erna Dom. Diese Frau war eine Psychopathin und wegen kleiner krimineller Taten Vorbestrafte, die sich selbst und andere schon seit Jahren bezichtigte, NS-Verbrechen begangen zu haben. Nicht einmal ihre Identität ist je geklärt worden.


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Am 17. Juni saß sie in Halle im Gefängnis und wurde mit anderen Häftlingen von den Aufständischen befreit. Als man sie wenig später aufgriff, hatte die SED endlich die faschistische Rädelsführerin, die unter Ausschluß der Öffentlichkeit verurteilt und auf Beschluß des Politbüros hingerichtet wurde. Ein besonders übler Fall kommunistischer Zweckjustiz richtete sich gegen einen ehemaligen Sozialdemokraten, den Justizminister Max Fechner. Er hatte nach dem Aufstand in einem Interview mildes Vorgehen der Justiz angekündigt. Diese öffentliche Bekundung hätte aber nach Meinung des Politbüros die Klassenfeinde ermuntern können. Er wurde verhaftet und nach zwei Jahren Untersuchungshaft zu einer hohen Zuchthausstrafe verurteilt. Fechner hatte selbst in einem NS-KZ gesessen und wurde nun von einem ehemaligen NS-Juristen, Ernst Melsheimer, verurteilt.

Die Terrorjustiz mit jahrelangen Haftstrafen wurde häufig gegen Jugendliche angewendet, da oft Schüler und Studenten Widerstands- und Protestaktionen unternahmen.

Seit Anfang der siebziger Jahre kam es zu einem Umschwung vom offenen Justizterror zu einem formalisierten Scheinrecht. Dies war in keiner Weise für Betroffene günstiger. Die politischen Verfahren fanden nun unter MfS-Regie statt. Richter, Staatsanwälte und immer häufiger auch die Rechtsanwälte wurden nach wie vor auf die Urteile im vorhinein festgelegt. Der Gang der Verhandlungen bis hin zum Wortlaut der Äußerungen war abgesprochen. Die Prozesse wurden zur Farce.

Verschiedene Strafrechtsreformen und das Ordnungswidrigkeitsgesetz von 1984 paßten die Möglichkeiten der politischen Justiz an die jeweiligen politischen Bedingungen an. Gegen Oppositionelle wurden seit Mitte der achtziger Jahre nur noch selten Strafverfahren durchgeführt. Sie sollten mit konspirativen Mitteln zersetzt werden. Um die Flut der Ausreiseanträge einzudämmen, wurden aber nach wie vor Ausreisewillige schon bei den geringsten Anlässen strafrechtlich belangt.

Die Haftbedingungen in den DDR-Strafanstalten standen in den frühen Jahren ihren sowjetischen Vorbildern in nichts nach. Als 1950 die DDR-Behörden die Zuchthäuser und Lager übernahmen, verschlimmerte sich die Lage mancherorts noch. So kam es am 13. und 31. März 1950 zu Hungerrevolten der 7000 Häftlinge in Bautzen, die mit größter Brutalität niedergeschlagen wurden. Dort war die Sterblichkeit unter den Häftlingen durch Unterernährung und Tbc so hoch, daß die Behörden sich Gedanken machen mußten, wie dies verheimlicht werden könne74. Auch in anderen Haftanstalten gab es Anfang der fünfziger Jahre Revolten aus Verzweiflung, die jedesmal brutal niedergeschlagen wurden. Noch gibt es keine Forschungsergebnisse über die Anzahl der Häftlinge, die wegen der außerordentlich schlechten Haftbedingungen bis Ende der fünfziger Jahre starben. Insgesamt handelt es sich um mehrere tausend Menschen.


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In den sechziger und noch einmal in den siebziger Jahren verbesserten sich formal die Haftbedingungen. Schwere Menschenrechts­verletzungen und Übergriffe gegen Häftlinge blieben aber an der Tagesordnung. Die Haftanstalten waren generell überbelegt und die sanitäre und medizinische Lage immer unzureichend. Besonders wenn Häftlinge diszipliniert werden sollten, konnte es zu Ausschreitungen kommen. 

Es gab viele Formen der Strafverschärfung. Dunkelhaft, menschenunwürdige Arrestzellen wie den vergitterten »Tigerkäfig«, Essensentzug, körperliche Mißhandlungen, Kürzung der Aufenthalte im Freien und anderes [wurden angewandt-OD], um die Häftlinge gefügig zu machen. Schon seit den fünfziger Jahren wurde die Arbeitskraft der Häftlinge bei den schlechtesten Arbeitsbedingungen, der Vernachlässigung von Sicherheitsbestimmungen und mangelhafter medizinischer Betreuung ausgebeutet. Ein Übermaß an schwerer Zwangsarbeit stand der völligen Isolierung und dem Beschäftigungsentzug gegenüber. Viele Haftanstalten hatten ihre besonderen Traditionen in den Grausamkeiten der Wärter. Und in vielen Haftanstalten gab es einzelne Wärter, die je ihre eigenen sadistischen Methoden entwickelt hatten und sich Exzesse gegenüber den Gefangenen leisteten.

Neben den gegen alle Häftlinge in späteren Jahren weniger eingesetzten physischen Mißhandlungen und Foltermethoden nahmen die psychischen zu. Ziel blieb es, die Persönlichkeit des Häftlings zu brechen. Militärische Führung, ständig spürbare Bespitzelung, strengste Haus- und Zellenordnung, der Einsatz von Debilen und Kriminellen gegen Politische. Besonders in der Untersuchungshaft kam es zur Erpressung von Geständnissen mit psychologisch ausgefeilten Methoden, Erpressungen mit Drohungen gegen den Häftling und seine Familie, Verunsicherungen und vielen Arten der Angstauslösung, Desinformationen, Herbeiführen von psychischen Erschöpfungszuständen sowie zur Anwendung des gesamten Arsenals der operativen Psychologie des MfS75.

Wie alle totalitären Diktaturen, die der Arbeit einen ideologischen Glorienschein verleihen, haben auch die ostdeutschen Kommunisten die Arbeit als Instrument der politischen »Erziehung« und Disziplinierung genutzt und Arbeitslager der verschiedensten Art eingerichtet. Während die Nazis Arbeit zur physischen Vernichtung einsetzten, haben die Kommunisten die Arbeit zur psychischen Versklavung benutzt. Im Falle der Kommunisten offenbarten sich bei dieser Zwangsarbeit die Folgen der marxistischen Ideologie, die das Menschliche auf die Ökonomie und den einzelnen Menschen auf die Arbeit reduzierte.

Der nationale und der internationale Sozialismus haben dabei ihre Gefangenen bis zum letzten ausbeuten wollen. In der DDR waren große VEB-Kombinate an der Ausbeutung beteiligt. Sowohl für den Inlandbedarf wie für die Erwirtschaftung von Devisen mußten die Häftlinge arbeiten. Alle Möglichkeiten sollten ausgeschöpft werden. Von 1952 bis 1974 unterhielt das MfS neben der Untersuchungshaftanstalt in Hohenschönhausen ein Arbeitslager, das Lager X, in dem bis zu 8000 Häftlinge in diesem Zeitraum einsaßen. Nach sowjetischem Vorbild sollte dort bei etwas günstigeren Haftbedingungen auch die geistige Arbeitskraft für technische Entwicklungen und Spezialarbeiten ausgebeutet werden76.


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Als 1961 die Grenzen geschlossen wurden, erließ das Justizministerium am 25. August 1961 die »Verordnung über Aufenthalts­beschränkung«. In der Verordnung wurde den Kreisgerichten die Möglichkeit gegeben, gegen Verurteilte, auch wenn die Strafe nur bedingt war, Aufenthaltsbeschränkungen zu verhängen und Arbeits­platz­bindungen auszusprechen. Wichtiger war noch, daß auch ohne nachgewiesene Straftat »auf Verlangen der örtlichen Staatsmacht«77 die Kreisgerichte »Arbeitserziehung« anordnen mußten. Diese Arbeitserziehung erfolgte in »Arbeitslagern«, die von 1962 bis 1976 bestanden. In den Lagern saßen manchmal bis zu 10.000 Personen ein, ohne daß es irgendwelche rechtlichen Regelungen gab.

Dort herrschte ein strenges und demütigendes Regime, das den Zuchthäusern nicht nachstand. Die SED löste damit auf ihre Weise für eine kleine Gruppe ein soziales Problem, denn in die Arbeitslager sollten Arbeitsbummelanten eingewiesen werden. So landeten etliche sozial schwache Menschen in den Lagern. Aber viel mehr waren diese ein kleiner deutscher Gulag. Die Arbeitserziehung traf auch politische Verweigerer aller Art, Bauern, die sich gegen die Kollektivierung wehrten, protestierende Arbeiter, Menschen, die öffentlich westliches Radio oder Fernsehen empfingen, sowie immer wieder aufmüpfige Jugendliche, Schüler, Lehrlinge, Studenten. Nach Auflösung der Lager im Jahr 1976 wurden sozial schwache und auffällige Personen, bzw. die als solche definiert wurden, weiterhin nach § 249 StGB der DDR wegen »asozialen Verhaltens« verurteilt und in normale Haftanstalten eingewiesen. 1988 betraf das 7541 Menschen78.

Auch für Heranwachsende ab vierzehn Jahren, die sozial oder politisch auffällig geworden waren, hatte die SED ein System der Arbeitserziehung geschaffen. In einem Netz von Jugendwerkhöfen sollten Schwererziehbare durch strenge Disziplinierung, politische Schulung und Arbeitserziehung in den sozialistischen Alltag eingegliedert werden. In ihnen gab es zahlreiche Übergriffe gegen die Persönlichkeits­rechte der Kinder und Jugendlichen. Unter diesen Einrichtungen war der Geschlossene Jugendwerkhof Torgau als Ort der unmenschlichen Erziehungsquälerei besonders berüchtigt. In Torgau befand sich schon in der NS-Zeit eine Wehrmachtsstrafanstalt, nach dem Krieg ein NKWD-Lager sowie ein DDR-Zuchthaus und eine Jugendstrafanstalt.

1965 wurde dann das »Spezialheim der Jugendhilfe der DDR«79 eingerichtet, das direkt der Volks­bildungs­ministerin Margot Honecker unterstellt war. Über 5000 Kinder und Jugendliche, teilweise auch unter vierzehn Jahren, mußten hier eine schreckliche Zeit hinter sich bringen. Sie wurden wie in einem Gefängnis gehalten, hinter Stacheldraht und internen Gittern, bewacht mit Hunden, belastet mit schwerer Arbeit und allen erdenklichen Strafen. Es gab Isolierungsarrest, Zwangssport, Sprechverbot und Prügelstrafen.


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Ein fast unbeschreiblicher Psychoterror mit militärischem Drill, völlig kontrollierten Tagesabläufen und ideologischer Indoktrination sollte jede Individualität brechen. Von der Einweisung, die ohne Gerichts­beschluß erfolgte, bis zur Entlassung waren die Kinder und Jugendlichen der Willkür der »Erzieher« ausgesetzt. Der Torgauer Geschlossene Jugendwerkhof offenbart gerade mit seinen extremen Mitteln, worauf das kommunistische Erziehungskonzept zielte und welche Mittel dazu angewendet werden konnten. Im November 1989 wurde der Jugendwerkhof aufgelöst, und die Täter versuchten, die Spuren zu verwischen.

Den DDR-Bürgern blieb die Einrichtung von Isolierungslagern erspart, die seit den fünfziger Jahren von der SED geplant und vorbereitet wurden, um in Spannungsperioden und im Verteidigungszustand Tausende als unzuverlässig eingestufte Menschen vorbeugend verhaften zu lassen80. Es gab auch Maßnahmepläne für Internierungen von Ausländern, Diplomaten oder Korrespondenten, die den militärischen Sicherheits­bedürfnissen im Kriegsfall Rechnung tragen sollten. Die geplanten Isolierungslager richteten sich aber gegen die eigenen Bürger und sollten in einer innenpolitischen Krise jeden Widerspruch ersticken helfen. Der Feind war politisch zu liquidieren.

Vorbild waren offenbar auch die großangelegten Internierungen von Gewerkschaftsanhängern und Oppositionellen in Polen nach Ausrufung des Kriegszustandes im Jahr 1981. Die Planungen wurden regelmäßig aktualisiert. Festgelegt waren die Objekte, in denen die Lager eingerichtet werden sollten, alle Einzelheiten der Verhaftungen, der Unterbringung, der Verpflegung und der Lagerordnung. Auch die Personen waren namentlich vorher festgelegt, und die entsprechenden Listen wurden stets auf den neuesten Stand gebracht. 1988 waren 85.939 Personen für die Isolierung erfaßt. Es handelte sich um Oppositionelle aus der Friedens- und Umweltbewegung sowie aus der Menschenrechts- und Demokratiebewegung, kritische Kirchenleute vom Amtsträger bis zum Gemeindemitglied, hartnäckige Ausreiseantragsteller, aus politischen Gründen Vorbestrafte und politisch Unzuverlässige oder auch nur Verdächtige in vielen gesellschaftlichen Bereichen. Selbst das Spitzelsystem in den Lagern war schon eingeplant. In den Wochen der Revolution 1989 wurden diese Planungen noch fortgesetzt, und Honecker nahm die Isolierung in Aussicht. Sein Sturz und der rasche Zusammenbruch der Machtstrukturen machten dieses Vorhaben zu Makulatur.

Das real existierende größte Isolierungslager mit 17 Millionen Insassen war allerdings die DDR selbst. Die todbringende Grenze mit ihren Sperrzonen im Vorfeld, doppelten Zäunen, Sperrgräben, Signaldrähten, Beobachtungstürmen, Röntgengeräten, Hunden und anderen Mitteln war schließlich derart hermetisch abgeschlossen, daß Mitte der achtziger Jahre die Selbstschußapparate und ein Teil der Minenfelder abgebaut werden konnten. Möglich machte dies auch ein tiefgestaffeltes Grenzregime81, in das alle staatlichen, militärischen und polizeilichen Organe sowie das MfS eingebaut waren. Nur fünf Prozent der Flüchtlinge konnten die Grenze überwinden. 1988 standen 2312 Festnahmen an den Grenzen 100 gelungene Fluchten gegenüber.


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Zumeist wurden Flüchtende schon im Vorfeld der Grenze gestellt. Die immer in Aktion befindlichen militärischen und halbmilitärischen Einheiten zur Verhinderung der Flucht führten im eigentlichen Sinne einen dauernden Guerillakampf. Die zu bekämpfenden Ziele waren allerdings unbewaffnete Zivilisten, die für das Regime aber schon deswegen gefährlich waren, weil jede Flucht und jeder Fluchtversuch die Legitimität der kommunistischen Herrschaft untergrub.

Da die Fluchtverhinderung oberstes Gebot für die SED-Führung war, war die Tötung von Flüchtlingen einkalkuliert und der Schießbefehl nichts anderes als vorsätzlicher Mord an Flüchtenden. Die Machthaber haben dies auch immer gewußt und versuchten, die Tötungen an den Grenzen mit großen Anstrengungen zu verheimlichen. In den Jahren nach der Revolution mußte daher erst eine große Anzahl solcher Vorfälle ermittelt werden. Wurde bis 1989 davon ausgegangen, daß rund 200 Menschen an den Grenzen umkamen, sind bis jetzt schon über 900 Todesfälle und noch mehr Fälle von Verletzten bekannt.

Hinter diesen Zahlen verbergen sich jeweils tragische Schicksale und ebenso das brutale Vorgehen von Grenzern und deren Vorgesetzten. Kinder wurden erschossen, und verletzte Flüchtlinge verbluteten durch verweigerte Hilfeleistungen im Stacheldraht. Es gab regelrechte Hinrichtungen, bei denen Flüchtlinge, die schon erkenntlich aufgegeben hatten, noch ums Leben gebracht wurden. Fallen wurden gestellt, wie im Fall des nach zehnjähriger Haft in den Westen freigekauften ehemaligen DDR-Bürgers Michael Gartenschläger, der 1976 von DDR-Grenzposten erschossen wurde, als er zum wiederholten Male versuchte, ein Selbstschußgerät am Sperrzaun abzumontieren. Ein Spitzel hatte das Vorhaben verraten, und auf Gartenschläger warteten schon die Grenzer. Am 6.2.1989 gab es das letzte Todesopfer an der Berliner Mauer, den zwanzigjährigen Chris Gueffroy.

In zwei großen Deportationswellen82 zur Absicherung der Grenzgebiete wurden in den vorwiegend ländlichen Grenzkreisen der DDR etwa 12000 Menschen zwangsweise ausgesiedelt, die dem Regime als unzuverlässig galten. Das waren etwa vier Prozent der Bevölkerung in den Grenzbereichen, den sogenannten Sperrgebieten. Im Mai und Juni 1952 wurde die »Säuberung« auf sowjetischen Befehl im Zuge des militärischen Ausbaus der Grenze durchgeführt. Es kam zur Einrichtung des inneren, 500 m breiten »Schutzstreifens« und der 5000 m tiefen »Sperrzone«. Etwa 9000 Menschen mußten in kürzester Frist ihre Heimat verlassen und wurden in das Hinterland der DDR deportiert. Das MfS nannte diese Maßnahmen Aktion »Ungeziefer«. Nach dem Mauerbau am 13. August 1961 wurden die Aktionen »Festigung« und »Rose« durchgeführt, bei denen schlagartig am 3. Oktober 1961 über 3000 Personen binnen weniger Stunden ausgesiedelt wurden. Neben diesen Deportationen wurden späterhin immer wieder vereinzelt Bürger aus den Grenzgebieten vertrieben.


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Die Vorgehensweisen gegen die Ausgesiedelten, darunter ganze Familien, alleinstehende Mütter, Schwer­kranke, Schwangere, Alte und Gebrechliche, waren derart menschenverachtend, daß sogar unter den eingesetzten Kampfgruppen und Sicherheitsorganen manchem die Nerven versagten. Fast immer kamen die Sicherheitsorgane im Morgengrauen, verluden die notwendigsten Haushaltsgegenstände und führen die verzweifelten und erschütterten Opfer zum nächsten Güterbahnhof oder auch direkt zum Ankunftsort. Aufkommende Panik und Widerstand der Betroffenen oder von hilfsbereiten Nachbarn wurde brutal unterdrückt.

Neben dem Heimatverlust, der die Landwirte besonders traf, mußten die Deportierten Vermögensverlust und Enteignungen hinnehmen. Die Einweisungen erfolgten in schlechten Wohnraum. Nachhaltig wirkten auf sie das jahrelang auferlegte Schweigen, die anhaltenden beruflichen Benachteiligungen und andere Verfolgungen. Dazu kam ein fortgesetzter Rufmord. Die Propaganda benutzte den Vorwand, daß sich unter den Ausgesiedelten einige geringfügig NS-Belastete befanden. Zur gleichen Zeit wurden in anderen Bereichen NS-Belastete von der SED in Dienst genommen. Es wurde behauptet, unter den Deportierten wären Räuber und Mörder, Prostituierte, Schieber, Agenten, Arbeitsscheue, und andere Absurditäten. In Wirklichkeit sollte die nicht kontrollierte Kommunikation im Grenzgebiet gestört werden. So wurden im 500-Meter-Schutzstreifen alle Gastwirte deportiert. Diese Aktionen verfehlten ihr Ziel nicht. Seit den Deportationen grassierte unter den Verbliebenen die Angst vor Aussiedelungen und Enteignungen. Die latente Angst bewirkte, daß sich in den Grenzgebieten viele Menschen in das Spitzel- und Meldesystem einbauen ließen.

Völlige Freizügigkeit gab es selbst innerhalb der kleinen DDR nicht. Eine Vielzahl von Aufenthalts­beschränk­ungen ergab sich schon aus der Einrichtung der Sperrgebiete in Grenznähe seit 1952. Seit der »Verordnung über Aufenthaltsbeschränkung« aus dem Jahre 1961 konnten die Behörden willkürlich Personen in ihrem Bewegungsraum begrenzen. Der besonders von Jugendlichen und Oppositionellen gefürchtete polizeiliche Ersatzausweis »PM 12« sollte die Betroffenen an den Wohnorten festhalten und war häufig mit dem Verbot des Besuches von Berlin oder der Ostseeküste verbunden. Bei besonderen staatlichen Feiertagen oder Massenveranstaltungen wurden zusätzliche Reiseverbote verhängt. Bisweilen kam es auch aus demselben Grunde zur Einweisung in psychiatrische Anstalten. Hinzu kamen Reiseverbote in Ostblockstaaten, die einzig möglichen, daher begehrten Reiseländer.

Zu den politischen Willkürmaßnahmen der SED gehörten die Abschiebungen und Ausweisungen in den Westen. Obwohl die Kommunisten jede Flucht und schon deren Versuch hart verfolgen ließen oder prominente Gegner gewaltsam wieder in die DDR verschleppten, haben sie aus politischer Taktik auch das Instrument der Ausweisung benutzt. So wurden vor 1961 Bauern im Grenzgebiet, die sich gegen die Kollektivierung wendeten oder sich sonst kritisch äußerten, manchmal kurzerhand über die Grenze in den Westen vertrieben83.


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Die öffentlich bekannteste Ausbürgerung betraf im November 1976 den kritischen Liedermacher Wolf Biermann. Neben ihm wurden zahlreiche Oppositionelle und Bürgerrechtler mit und ohne vorherige Haft abgeschoben, wie die Gruppe Oppositioneller um Thomas Auerbach in Jena im Jahr 1977 oder im gleichen Jahr der Bürgerrechtler Günther Schau aus Naumburg. Der Jenaer Oppositionelle Roland Jahn weigerte sich 1983 beharrlich, in den Westen zu gehen. Er wurde gewaltsam in Handschellen in ein verschlossenes Abteil eines Interzonenzuges gesperrt. Die Ausweisungen sollten die SED politisch entlasten. Deswegen wurden Ausreiseantragsteller, die sich organisiert hatten oder mit Oppositionsgruppen zusammenarbeiteten, seit 1988 in größerer Zahl schnell in den Westen entlassen. Im September 1989 wollte die SED auf diese Weise noch die Energie der ersten großen Demonstrationen in Leipzig brechen.

 

Kein Staat in diesem Jahrhundert hat seine Bürger regelrecht verkauft84. Die Praxis des Freikaufs in den Westen hat die DDR eingeführt. 1963 kam es durch die Vermittlung der Kirchen zu den ersten acht Häftlingsfreikäufen. Bis 1989 wurden 31.775 Häftlinge für 3.399.337.134,64 DM verkauft. Das Geld gab die Bundesregierung, die mit diesem auch für den Westen fragwürdigen Menschenhandel humanitäre Hilfe leisten wollte. Weitere Milliarden kassierte die DDR für die Bewilligung von etwa 250000 Ausreiseanträgen. In der DDR war bekannt, daß die Kommunisten »Kopfgeld« kassierten, das auch noch nach dem Ausbildungsstand der Betroffenen gestaffelt war. Die Entwertung des Bürgers zum Exportgut zeigte sich ebenfalls an dem Umstand, daß die DDR bei besonders akutem Geldmangel an der »Humanitätsschraube« drehte, um mehr Menschen verkaufen zu können.

Diese Entwertung wirkte sich auch in einer schleichenden Pathologisierung der Gesellschaft aus. Seit Mitte der achtziger Jahre wurde in oppositionellen Kreisen diskutiert, was sich massenhaft als Folge der jahrzehntelangen psychischen Gewalt der Abgrenzung zeigte, die Verinnerlichung der Abgrenzung, die »Mauerkrankheit«. Der Psychiater Ludwig Drees nannte dies 1987 »die stumme Wunde unseres Lebens in diesem Lande«. Die Folge der Isolation sei »die Störung der Weiterentwicklung einer ganzen Gesellschaft« und »die ängstliche Unbeweglichkeit und Vermeidung innergesellschaftlicher Konfrontation«. Dies hätte zu »einer eigenartigen Verleugnung der Wirklichkeit« geführt, einer Hinnähme von Beleidigungen und sogar zur Übernahme der Rechtfertigung der Abgrenzung und dem Verdrängen der »heimliche(n) Liebe zu Deutschland«. So hätten die in der DDR Verbliebenen den Ausreiseantragstellern »die Krankheit«, das »Isolierungssyndrom«, zugesprochen, das in Wahrheit die »Hierbleiber«85 hätten. Erst mit dem Mauerfall im November 1989 löste sich das Isolierungssyndrom auf, möglicherweise nur teilweise. Symptome wie die »Verleugnung der Wirklichkeit« sind in der ostdeutschen Gesellschaft noch nach Jahren zu beobachten.

 


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Zu den Verleugnungen gehört auch die Verdrängung der latenten Gewalt gegen Kinder. Dem gesellschafts­politischen Prinzip der Erziehung, dem die Arbeit und die Arbeitsorganisation, die politische Indoktrination und das Bildungswesen, das Militär und das politische Strafrecht zu dienen hatten, war auch im Alltag des Schulwesens gewalttätig. Die sozialistische Schule hatte die Prügelstrafe als Ausdruck früherer Klassenherrschaft gekennzeichnet. Aber der physische und psychische Druck einer gewalttätigen Erziehung aus politischen Gründen auf Kinder und Jugendliche hat nie aufgehört. Es gab sowohl Maßnahmen, die einzelne Kinder oder bestimmte Kindergruppen betrafen, wie auch einen dauernden halbmilitärischen Kollektivdrill. Häufig zielten besondere Maßnahmen gegen spezifische Gruppen. Besonders zu leiden hatten immer christliche Kinder. 

Die erste große pogromartige Verfolgungswelle 1951 bis 1953 vertrieb nicht nur zahlreiche junge Christen aus den Bildungseinrichtungen, sondern führte zu unmenschlichen Exzessen. In Zeitungen wurde offen gedroht und Namenslisten von Kindern und Jugendlichen, manchmal waren schon Zehnjährige darunter, als Feinde mit den unsinnigsten Vorwürfen denunziert. 

Es gab Versammlungen, die in rasende Tribunale ausarteten. Von einer solchen »Protestversammlung« gegen vorgeführte Jugendliche an der Pädagogischen Hochschule in Potsdam berichtete eine Zeitung: 

»Und dann folgen die anderen ..., sie stehen im Saal wie etwas Fremdes, Kaltes, Widerliches, von dem man sich abwendet. Gisela Frömmrich tut, als >beschreite sie für ihre Idee<, die da heißt: Spaltung der Jugend, Verleumdung unserer Staatsorgane, Kampf gegen Frieden und Sozialismus, >den Weg der Märtyrerin<. Mit eisiger Stimme bittet sie um Wasser, mit der gleichen eisigen Stimme nennt sie die >Junge Welt< ein Lügenorgan und verweigert schließlich, in die Enge getrieben, die Aussage. ... Recht so, Ihr Arbeiter- und Bauernkinder, fetzt ihm die Maske vom Gesicht; schützt Euch vor diesen Agenten ...«86

 

Anfang der siebziger Jahre, als Honecker die ideologischen Zügel anzog, gab es eine neue Welle. Wieder hatten Kinder in den Schulen zu leiden. Als 1982 die kirchliche Bewegung »Schwerter zu Pflugscharen« von der DDR-Jugend angenommen wurde, ließ die SED auch auf den Straßen nach den Trägem des Symbols Jagd machen, verbot diesen den Zutritt zu den Bildungsstätten oder entfernte sie dort. Selbst noch Ende der achtziger Jahre, als christliche Kinder schon in der Minderheit waren, kamen solche Übergriffe vor.

Politische Anlässe, um Kinder zu mißbrauchen, gab es immer. Die Kleinsten wurden schon verhört, welche Fernseh­programme die Eltern sehen würden, um damit den Westeinfluß einzudämmen. Kollektivstrafen und Einzelstrafen vor dem Kollektiv gab es stets. Im Zuge der Militarisierung der Schule und aller Ausbildungsstätten, die ohnehin auf eine Disziplinierung zielte, wurden Werbungen für militärische Berufe ab 12 Jahren durchgeführt. Diese nahmen oft gewalttätige Formen an. Neben der Verlockung mit guten Zensuren standen stundenlange Gespräche und Abstiegsdrohungen. Die unzähligen politisch begründeten Relegierungen an den Schulen und die Zwangseinweisungen in Betriebe zur »Bewährung in der Produktion« gab es bis 1989.


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Kinder und Jugendliche waren für die Kommunisten ein besonders formbares Material. Für die politischen Zwecke wurde auf sie keine Rücksicht genommen. Anleitungen zur Denunziation und Werbung als Jugend-IM, harte Selektion der körperlich Tüchtigen schon im Kindergarten, die Teilnahme an den militärischen Manövern für Kinder oder die erfolgreiche Einprägung des Feindbildes Westdeutschland wurden als Errungenschaft gefeiert. Mit Kindern wurden geflohene oder inhaftierte Eltern erpreßt. In diesen Fällen war ohnehin Sippenhaft die Regel. Aberkennung des Erziehungsrechtes und Zwangsadoptionen kamen immer wieder vor.

Viele Publizisten sehen in der Schule ein wirksameres Disziplinierungsinstrument, als es das MfS je war. Wer zählt die geschundenen Kinderseelen? Freya Klier schrieb schon 1990 über die Folgen der kommunistischen Erziehung: 

»Wir ahnen, daß wir uns tief zu unseren Wurzeln hinuntergraben müssen. Und mag der Schlüssel zum Verständnis des westlichen Teils Deutschlands im alles beherrschenden Spiel seiner Wirtschaft zu finden sein — der Schlüssel zum Verständnis seines östlichen Teils liegt in der Erziehung.«87

 

Auch der Alltag des Bürgers war von offener und verdeckter Repression durchzogen. Selbst für den unpolitischen Untertanen und den Flüchtling ins Private war die immer wieder abverlangte Akklamation und die organisierte »Dankbarkeit« des Bürgers lästig. Er mußte sich in das Kontrollsystem im Betrieb oder in den »Hausgemeinschaften« fügen. Das Führen von »Hausbüchern« war Pflicht. Selbst in der SED mußten die Genossen demütigende Kontrollverfahren und Disziplinierungen hinnehmen. Lagen sie nicht auf der Linie, blieb ihnen Selbstkritik nicht erspart. Möglicherweise haben viele von ihnen diese Unterwerfung als notwendig betrachtet.

Unverhüllte öffentliche Drohungen für mögliche Verweigerer gab es vor den Scheinwahlen und anderen Ereignissen, bei denen das Erscheinen staatsbürgerliche Pflicht war. Wahlverweigerer waren besonderen Demütigungen ausgesetzt. 1953 nach dem Aufstand oder 1961 nach dem Mauerbau und zu jeder passenden Gelegenheit wurde Stärke vor dem und gegen das Volk demonstriert. Auch als 1989 die Krise der DDR offensichtlich wurde, ließ die SED die blutige Niederschlagung der chinesischen Demokratiebewegung feiern. Die letzten Drohungen und Einschüchterungsversuche der SED-Führung an das Volk gab es im Herbst 1989, als in den Zeitungen Kampfgruppenkommandeure ankündigten, die Ruhe wiederherstellen zu wollen, »wenn es sein muß, mit der Waffe in der Hand!«.

Jahrzehntelang übte die SED auf Sondergruppen, jugendliche Abweichler und Subkulturen, Alternative aller Art sowie Homosexuelle einen direkten sozialen Druck aus. Der Alltag dieser Gruppen war von ihrer sozialen Minderheitensituation ebenso geprägt wie von der ständigen Benachteiligung oder auch Verfolgung durch die Behörden.


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Die alltägliche Angst, allein schon durch die Allgegenwart der Repressionsorgane geschürt und die vielfachen Kontrollen aller gesellschaftlichen Bereiche und des privaten Lebens verstärkt, schüchterte alle Bevölkerungsgruppen ein. Es war eine Angst vor Statusverlust, vor Ausgrenzung, vor öffentlicher Bloßstellung und Disziplinierung.

Die deutschen Kommunisten hatten in der Weimarer Republik mit den Methoden einer außerparlamentarischen und rechtswidrigen Opposition ihre Erfahrungen gemacht und setzten diese regellose gewalttätige Politik des »Faustrechtes«88 sofort nach dem Kriege fort. Noch vor der Gründung der DDR ergänzten sie so die sowjetische Macht mit ihrem Straßen- und Institutions­terror gegen Demokraten und alle Nichtkommunisten. In den Kommunen, besonders in Ostberlin, den Universitäten oder den neu entstehenden Verwaltungen besetzten sie häufig kurzerhand im Handstreich alle ihnen wichtig erscheinenden Machtpositionen. Als die SED den Staat und die Justiz mit sowjetischer Hilfe okkupieren konnte, haben sie auf das Mittel des Faustrechtes nicht verzichtet. SED-Genossen wurden auch dazu angehalten, den Kampf gegen Andersdenkende zu führen. Bis in die sechziger Jahre berichteten die Zeitungen in Siegesmeldungen über solche Schlägerszenen.

Seit dem 13. August 1961 wurde diese Art des Terrors systematisiert. Die kommunistische Jugendorganisation begann die FDJ-Ordnungsgruppen aufzubauen. Zwar haben die Einheiten der Volkspolizei oder die paramilitärischen »Kampfgruppen der Arbeiterklasse« stets auch den Staatsterror exekutiert, und die SED mobilisierte immer wieder zuverlässige Genossen gegen Kritiker. Wahlverweigerer sollten die »Faust der Arbeiterklasse« zu spüren bekommen. Aber die FDJ-Ordnungsgruppen wurden zu organisierten Schlägerschwadronen, die mit den Staatsorganen im Rücken handelten. Widerspenstige sollten »erst verdroschen, dann den staatlichen Organen übergeben«89 werden. 

Ihre erste Bewährungsprobe hatten diese roten Garden schon 1961. Sie sollten nun auch die elektronische Mauer aufbauen und drangen gewaltsam unter dem Motto »Aktion Blitz — kontra NATO-Sender« in Tausende Wohnungen ein, bauten Teile aus Fernsehgeräten aus oder zerstörten Antennen. Bis 1989 standen die FDJ-Ordnungsgruppen der SED als Einsatzgruppe zur Verfügung. Sie wurden besonders gegen ihre Altersgenossen eingesetzt. Bei Großveranstaltungen aller Art, bei denen Jugendliche erwartet wurden, tauchten sie auf, manchmal nur zur Einschüchterung und manchmal, um handgreiflich zu werden.

Als eine Form des präventiven Terrors setzte die SED sogenannte »gesellschaftliche Kräfte« besonders bei kirchlichen oder oppositionellen Veranstaltungen ein. Zuverlässige Genossen, manchmal auch ausgesuchte Mitglieder der Blockparteien, sollten in großer Zahl solche Veranstaltungen blockieren oder durch ihre Beiträge stören. Noch in der ersten Phase der Revolution 1989 sollten Friedensgebete neutralisiert und Demonstrationen verhindert werden.


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Die organisierte Stimme des Volkes wurde zudem immer wieder bei Einwohnerforen oder Betriebs­versamm­lungen eingesetzt, wenn öffentlich mit Gegnern der SED abgerechnet wurde. Als etwa 1961 zur Abschreckung vor Republikfluchtversuchen eine Gruppe von jungen Christen zu hohen Zuchthausstrafen verurteilt wurde, weil sie angeblich ein Schiff auf der Ostsee hätten entführen wollen, fand unter Leitung des damaligen Köpenicker SED-Chefs Hans Modrow ein solches Einwohnerforum statt. Es hatte den Charakter eines Tribunals, das mit organisierten Beiträgen Mitgliedern der Kirchenleitung, der Kirchengemeinde und den Eltern eine »faschistische Provokation« der »Militärkirche«90) anlastete.

Neben solchen demütigenden Tribunalen kamen auch immer wieder einzelne spontane Gewaltakte von Angehörigen der Staatsorgane vor, die sich in ihrer Machtfülle nicht beherrschen konnten. So erschoß ohne ersichtlichen Grund ein MfS-Offizier in Güstrow kurz vor Weihnachten 1984 in der Nacht auf offener Straße zwei junge Männer und verletzte einen dritten schwer. Die Mordopfer hatten zeitweise in einer Oppositionsgruppe gearbeitet. Der oppositionelle Pfarrer Heiko Lietz betreute die Familien, konnte aber wegen der Nachrichtensperre des MfS nichts ausrichten. Erst nach der Revolution wurde der Offizier gerichtlich belangt91).

 

Die vielfachen Formen der Gewaltanwendung wären ohne das Organ mit den »spezifischen Mitteln«, dem MfS, nicht durchführbar gewesen. Wenn an den eingesetzten Mitteln zu erkennen ist, wie die Ziele gemeint sind, dann ist der Kommunismus allein schon durch seine Geheimdienste und deren Methoden für alle Zeiten indiskutabel geworden. In den ersten Jahren nach seiner Gründung war das MfS bzw. seine Vorläuferorganisationen, die bis in den geheimen KP-Apparat zurückreichen, vorwiegend ein Repressions- und Terrororgan, das seine Gewalt­potentiale auch sichtbar zeigte. Die Bevölkerung sollte eingeschüchtert und von der Zwecklosigkeit jeden Widerstandes überzeugt werden. Später wurde diese Funktion von der Aufgabe überlagert, die Fassade einer heilen sozialistischen Welt zu inszenieren. Konspiriert wurden damit nicht einfach nur die geheimdienstlichen Mittel und Methoden, sondern auch die gesellschaftliche Wirklichkeit und die innenpolitischen Widersprüche.

Die konspirative Gewalt des MfS kann nicht mit einer besonders aggressiv vorgetragenen geheimdienst­lichen Tätigkeit, die bisweilen auch andere Geheimdienste im Kampf gegeneinander ausüben, erklärt werden. Gewalt war Politikersatz. Der Großteil der Aktivitäten richtete sich direkt und indirekt gegen die eigene Bevölkerung, gegen Dissidenten oder Flüchtlinge und deren Helfer. Dabei ist die absolute Unverhältnismäßigkeit der Mittel bemerkenswert. Unerschöpflich war der Erfindungsgeist des MfS bei der Wahl der operativen Mittel und Methoden der Verfolgung. Es gab Versuche, Oppositionelle mit radioaktiven Materialien zu kennzeichnen, von ihnen wurden Geruchsproben genommen, immer wieder alle Formen von Sippenhaft und Nötigungen aller Art eingesetzt.


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Das Rückgrat des konspirativen Kampfes war die »Schattenarmee« der DDR, die im Laufe der DDR-Geschichte bis zu einer halben Million zählenden inoffiziellen Mitarbeiter des MfS92. Schon die Rekrutierung dieser IM war mit Gewalt verbunden. Ein großer Teil hat sich aus »Überzeugung« anwerben und gegen ihre Mitmenschen gebrauchen lassen. Andere sind materiellen Verlockungen erlegen, und eine nicht unerhebliche Zahl erlag Erpressungen aller Art. Notlagen und Abhängigkeits­verhältnisse wurden ausgenutzt, wie bei Zelleninformatoren in Gefängnissen oder Kinder- und Jugend-IM. 

Fast alle IM haben überschaut, für und gegen wen sie arbeiteten, denn es gab auch immer diejenigen, die sich Werbungen entzogen. Die Zerrüttung fundamentaler ethischer Normen wurde vom MfS in Kauf genommen oder auch bewußt organisiert. So haben Eltern ihre Kinder verraten und Eheleute ihre Partner dem MfS ausgeliefert.

Gewalt wurde auch über die Grenzen hinweg ausgeübt. Das MfS hatte Kontakte zu RAF-Terroristen und unterstützte sie. Für alle Fälle wurden kommunistische Kampfgruppen im Westen ausgebildet. Im »Operationsgebiet«, wie der Westen genannt wurde, verfolgte das MfS ehemalige DDR-Bürger, vor allem Oppositionelle. Da innenpolitische Gegnerschaft, auch ideologische Abweichung, als feindlicher Einfluß des äußeren Gegners definiert wurde, hat die HVA, die Spionageabteilung des MfS, zugleich auch im erheblichen Maße innere »Feinde« bekämpft. Die IM waren auch die wichtigsten Handlanger für Gewaltaktionen im Westen.

Für Auftragsmorde93 wurden dort sogar Kriminelle angeworben. Sie sollten Fluchthelfer, geflüchtete NVA-Soldaten oder andere unliebsame Kritiker durch Bombenanschläge, Gift oder Schußwaffen beseitigen. Obwohl vielfach die Unterlagen vernichtet sind, konnten bislang einige solcher Fälle gerichtlich verfolgt werden. IM spielten auch häufig eine Schlüsselrolle bei den Entführungen aus der Bundesrepublik und Westberlin94. Insgesamt soll das mehr als 500 Menschen betroffen haben. Viele Entführte kamen um oder für Jahre in die Zuchthäuser der DDR. Niemand weiß genau, wie viele Menschen auf diese Weise in und außerhalb der DDR umgekommen sind. Da wundert es nicht, wenn hinter zahlreichen ungeklärten und auch oft mysteriösen Todesfällen das Werk des MfS vermutet wird95.

Zu den schlimmsten Methoden und Mitteln des MfS gehörte die »lautlose« Gewalt der »Zersetzung«. Seit Ende der sechziger Jahre gab es in der DDR einen Verrechtlichungsprozeß, bei dem allerdings stets nur der Schein des Rechts gewahrt wurde. Der außerrechtliche Kampf gegen die politischen Gegner hatte Vorrang und wurde streng konspiriert. Das Strafrecht blieb der Joker der Repression. Die geheime »Richtlinie Nr. 1116 zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge« aus dem Jahr 1976 dokumentiert diese Vorgehensweise. Zersetzungs­maßnahmen seien danach anzuwenden, 

»wenn in der Bearbeitung Operativer Vorgänge die erforderlichen Beweise für das Vorliegen eines Staatsverbrechens oder einer anderen Straftat erarbeitet wurden und der jeweilige Operative Vorgang aus politisch-operativen Gründen im Interesse der Realisierung eines höheren gesellschaftlichen Nutzens nicht mit strafrechtlichen Maßnahmen abgeschlossen werden soll«96).


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Diese Richtlinie ist insgesamt eine Anleitung für perfektionierte Methoden der Zerstörung der menschlichen Persönlichkeit. Sie ist auch tausendfach angewendet und mit der gesamten kriminellen Energie der Zersetzer ergänzt und überboten worden. Die in der DDR angewandte Zersetzung liegt im Rahmen der weltweit beobachteten »Modernisierung« der Folter, die in vielen diktatorischen Systemen von physischen auf wissenschaftlich konzipierte psychische Gewaltformen übergegangen ist. Bei den bearbeiteten »Feindpersonen« sollten Interesselosigkeit, Depressionen, Angst, Bestürzung, Panik, Isolierung und Verunsicherung erzeugt werden. Durch den Einsatz von IM wollte das MfS an charakterliche und moralische Schwächen anknüpfen. Wenn es solche Anhaltspunkte nicht gab, sollten diese durch Gerüchte behauptet werden. Allein zur Zersetzung einer kirchlichen »feindlich-negativen Gruppe« wurden folgende Maßnahmen eingesetzt:

»1. die zielstrebige Untergrabung von Überzeugungen im Zusammenhang mit bestimmten Ideen, 2. das Erzeugen von Mißtrauen und gegenseitigen Verdächtigungen innerhalb der Gruppe, 3. das Erzeugen bzw. Ausnutzen von Rivalitäten innerhalb der Gruppe durch zielgerichtete Ausnutzung persönlicher Schwächen einzelner Mitglieder, 4. die Beschäftigung der Gruppe mit internen Problemen, 5. die systematische Diskreditierung des öffentlichen Rufs, des Ansehens und des Prestiges und 6. die systematische Organisierung beruflicher und gesellschaftlicher Mißerfolge zur Untergrabung des Selbstvertrauens der einzelnen Personen«97).

 

Praktisch haben die psychologisch geschulten MfS-Offiziere seelische Grausamkeiten, sexistische Übergriffe, materielle Notlagen und menschliche Konflikte organisiert. Die Wirkung der Zersetzung war groß, weil die Betroffenen nicht wußten, woher diese destruktiven Dinge kamen, und nicht einmal erkannten, daß hinter ihnen ein planerisches Wollen stand. Das MfS hatte auf alle staatlichen Stellen Zugriff und konnte deren Aktionen koordinieren. Und es hatte Zugriff auf den wohlmeinenden Seelsorger, den mahnenden Lehrer, den freundlichen Kollegen, den strengen Vorgesetzten, den entgegenkommenden Nachbarn, den fürsorglichen Anwalt, den besten Freund, eben auf alle IM, die für das MfS und von ihm angeleitet Zug um Zug die Zersetzung exekutierten. Es gab nur wenige IM, denen das Gewissen schlug, als sie die Wirkung wahrnahmen. 

Die »Zielpersonen« mußten diese Dinge auf sich selbst, auf ihre soziale und psychische Unfähigkeit zurückrühren. Aufkommende Gewissensnöte wurden nicht entlastet, und Zornausbrüche fanden keinen Anhalt. Das MfS registrierte die Wirkung und den Fortschritt der Zerstörung der Persönlichkeit und arbeitete die Ergebnisse wissenschaftlich auf, damit sie für den nächsten Fall reproduzierbar waren. Die systematische Anwendung von Zersetzungs­maßnahmen hat die Betroffenen häufig mehr geschädigt, als es durch ein ordentliches Strafverfahren möglich gewesen wäre. Viele sind lebenslang geschädigt und bedürfen therapeutischer Hilfe wie Opfer physischer Folter.

 


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  1990 — Öffnung der Geschichte  

 

In den gespannten Wochen vor der Herbstrevolution 1989 kam der Aufstand vom 17. Juni 1953 in Erinnerung. Mielke fragte besorgt seine Generale im August 1989: »Ist es so, daß morgen der 17. Juni ausbricht?«98 Bärbel Bohley schrieb fast gleichzeitig in einer illegalen Zeitschrift im August 1989: »Und dieser Kampf darf nicht ausgehen wie am 17. Juni 1953.«99

Der Ausgang des Kampfes war ungewiß. Er endete mit der Entmachtung der Kommunisten, und er blieb friedlich. Die Forderung nach Auflösung des MfS und die Aufklärung von Gewaltakten waren ein zentrales Motiv der Revolution. Aus der Bewegung der Revolution heraus begann die Aufarbeitung des Sozialismus. Einzelne Oppositionsgruppen hatten schon vor 1989 mit der Aufarbeitung des Stalinismus begonnen. Diese Tradition ging in die Arbeit von Bürgerkomitees und Untersuchungs­kommissionen ein. Vor allem die Vertreter der Bürgerbewegungen haben seit 1990 auf rechtsstaatliche Lösungen gedrängt, um die Aufarbeitung auf Dauer stellen zu können.

Eine der wichtigsten Erfolge war die vom Bundestag eingerichtete Behörde des »Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR«. Diese Institution­alisierung brachte eine gewisse Bürokratisierung mit sich. Aber die bislang einzigartige Einrichtung konnte bisher hunderttausenden Opfern die Akten ihrer Verfolgung zugänglich machen und ermöglichte die Überprüfung von Belasteten. Rechtlich geregelt wurde auch die Rehabilitierung der Opfer und die Wiedergutmachung von Geschädigten. Die juristische Verfolgung von politischen Verbrechen ist in Gang gekommen.

Die rechtliche Aufarbeitung hat aber nur eine begrenzte Reichweite, und Kritiker beklagen viele Mängel. Durch die im Einigungsvertrag festgelegte Regelung und das Rückwirkungsverbot kommen nur wenige, zu wenige, Täter vor die Schranken der Gerichte. Vor allem aber gibt es Mängel bei der Wiedergutmachung für die Opfer. Ganze Opfergruppen kommen zu kurz, etwa die 1945 in die UdSSR deportierten Zivilisten, die psychisch Geschädigten oder die Zersetzungsopfer der achtziger Jahre. Besonders schwierig sind die Eigentumsfragen, da sich hier Unrechtsakte oft mehrfach überlagern.

An der öffentlichen Diskussion beteiligen sich zahlreiche gesellschaftliche Initiativen, Vereine, Opferverbände, Nachfolge­organisationen der Bürger­bewegungen und noch immer existierende Bürgerkomitees. Diskussionen gab und gibt es in den Kirchen, im Sport, im Kulturbereich. Die Wissenschaften haben die DDR noch einmal entdeckt, und in Tausenden Buchveröffentlichungen werden Aufstieg und Fall der Diktatur dargelegt. Auch die öffentliche Debatte verläuft nicht konfliktfrei. In den historischen Wissenschaften gibt es Streit um Gewichtungen und die Kriterien der Bewertung. Hochgradig emotional besetzt und ideologisch belastet ist die Frage des Vergleichs und der Beziehungen zwischen National­sozialismus und Kommunismus.


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Politische Interessen werden eingetragen und zugleich in der Debatte als unstatthaft erklärt. Und immer wieder gibt es den Verweis auf die im Verhältnis zu den Verbrechen in der DDR ungleich größere Verbrechensbilanz der Nationalsozialisten. Doch es wird nicht gelingen, die kommunistischen Verbrechen angesichts der Naziuntaten zu legitimieren.

Im Streit der Historiker ist eines gewiß: Die immer wieder einmal vorgetragenen Forderungen nach einem Schlußstrich sind gescheitert. Hinter den umstrittenen Fragen stehen bedrängende Probleme. Wer auch immer versuchte, eine neuerliche Flucht aus der Geschichte zu organisieren, scheitert allein an der Fülle des Stoffes, den die Kommunisten geliefert haben. Tabuisierung. Verharmlosung, Relativierung und Vertuschung sind zwar an der Tagesordnung. Noch lebt und agiert die Generation der Täter. Die Opfer werden oft genug überhört, und die Aufarbeitung ist in Deutschland wieder täterorientiert. Aber die Verletzungen einzelner Menschen und der gesamten Gesellschaft sind so groß, daß sie immer wieder zur Sprache kommen werden. Langfristig ist mit einer Zunahme des Aufarbeitungswillens zu rechnen. Es wird möglicherweise wie nach dem Krieg kommen. Die nachfolgende Generation wird schärfer fragen. Wenn unsere Kinder und Enkel die Akten lesen, werden sie sich an den Kopf fassen, welche Mühen wir uns gaben, die Täter zu entlasten.

Der Amerikaner Norman M. Naimark stellte fest: »Die sowjetische Militäradministration (SMAD) und die neugegründete Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) veränderten Ostdeutschland in einer Weise, die sich nicht so schnell wieder rückgängig machen läßt.«100) Für den wirtschaftlichen Aufbau müssen Milliarden aufgebracht werden. Die zerstörten sozialen Strukturen lassen sich überhaupt nicht restaurieren. Die Lebens- und Überlebenstechniken der Menschen in der Diktatur prägte eine sozial­psycho­logische Ausstattung mit einem spezifischen Wertehorizont, der im Transformations­prozeß zu Verunsicherung führt.

Die Menschen sind auf die in den modernen Industriegesellschaften wirkenden Selbst­organisations­prozesse, sozialen Standardisierungen und selbst zu tragenden Risiken nicht vorbereitet, und »die alten Wahrnehmungs- und Handlungsstereotypen behalten eine relative Autonomie gegenüber der aktuellen Situation«101. Auf die Veränderungen wird weithin mit Unbehagen reagiert, wenn sich auch kaum jemand ernstlich die DDR zurückwünscht. Der Weg vom fürsorglich bevormundeten Untertanen zum Bürger ist lang, und die Entwicklung von Verhaltensweisen und Mentalitäten hinkt einer erforderlichen Umstellung auf die offene und zivile Gesellschaft nach.

 

Dieses Nachhinken der mentalen Entwicklung führt zu einer irrationalen DDR-Nostalgie. Als Erinnerung an die individuellen Glückserfahrungen ist sie verständlich. Sie ist aber zugleich ein Einfallstor für die Ideologisierung der Unbehagen bereitenden Anpassung. Jahre nach der Vereinigung zeigt sich das lange Leben der Mythen des Kommunismus. Hand in Hand geht damit die Tabuisierung seiner Verbrechen. Gepflegt wird der Mythos vom Sozialstaat DDR, der Mythos von der Frauenemanzipation und vor allem der Mythos Antifaschismus. 


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Er dient einer nachholenden Legitimation und Definition einer DDR-Identität, als hätte es keine Opfer, keine Flüchtlinge, keine Entmündigung gegeben. Vorreiter sind die Postkommunisten und viele Intellektuelle, die nach wie vor den Mythos vom demokratischen Sozialismus verkünden, die Segnungen der Diktatur preisen, die Verbrechen verharmlosen und zugleich die alten Feindbilder revitalisieren102.

Wieder kommt für sie aus dem Westen Bedrohung und Entwertung des Ostens. Das kommunistische Geschichtsprinzip, die ewige Flucht aus der Verantwortung, kommt auch bei Nichtmarxisten zum Zuge. Schuldig für kommunistische Unbill sind »die Umstände«, »die Geschichte«, »der Kalte Krieg« und natürlich der Westen. Da auch noch über den Wertekonflikt zwischen Arbeit und Freiheit die Institutionen der Freiheit abgewertet werden, fördert dies das verbreitete mangelnde Vertrauen in die demokratischen Verfahren und Institutionen, und statt Teilhabe wird ein Verständnis von Politik, das allenfalls auf Teilnahme aus ist, verstärkt.

In dieser geistigen Landschaft gewinnt die Aufarbeitung und Erinnerung der Verbrechen beider deutscher Diktaturen besondere politische Bedeutung. Sie gehört zur Rückkehr Ostdeutschlands in die europäische Zivilisation, deren Werte und deren aufklärerische und demokratische Traditionen. Es ist ein Prozeß, der in Ostdeutschland besonders konfliktreich verläuft. Aber die Rückkehr kann keine Restauration im historischen Sinne sein. Woran sollte auch angeknüpft werden? Für die Bevölkerung der ehemaligen DDR gibt es keine Erinnerung an politische Verhältnisse, die wünschenswert wären. Für Westdeutschland bedeutet 1990 die zweite Ankunft in einer deutschen Demokratie und die erste in der gesamtdeutschen. Auch hier ist die Fremdheit gegenüber der Demokratie noch spürbar. Deutschland befindet sich nach dem Kommunismus in einer offenen Lage.

Die im Grundgesetz festgeschriebene rechtsstaatliche und freiheitliche Ordnung stellt eine Brücke zur Zivilisation dar. Aber es gibt keine Garantien gegen eine neue totalitäre Versuchung, die sich aus Konstellationen ergeben könnte, die wir noch gar nicht kennen. Die Wurzeln des Totalitären liegen in dieser Zivilisation. Dazu muß man nicht irgend etwas »Asiatisches« bemühen. Die Fortschreibungen dieser Zivilisation in diesem Jahrhundert haben aus dem Bemühen um Fortschritt und Emanzipation das Totalitäre entstehen lassen. Darum reicht weder die bloße Negation des Totalitarismus noch das blinde Vertrauen auf die neue Ordnung.

Nötig ist die politische Gestaltung der Beziehungen zwischen den Menschen, zwischen Individuen und Völkern. Das aber kann nur gelingen, wenn Auschwitz, der Gulag und deren kleine Varianten nicht aus der Geschichte verbannt werden. 1989/90 ist in Osteuropa und Ostdeutschland ansatzweise geglückt, was sich als dauernde Aufgabe stellt: die Vergesellschaftung der Verantwortung für die Geschichte und die Rückgewinnung des politischen Raumes. Die Verteidigung dieses Raumes ist die Voraussetzung, daß die deutsche Nation nach einem schrecklichen Jahrhundert in Europa ihren Platz findet, selbstbewußt ihre demokratische Verfassung mitbringt und jede Art politischer oder ideologischer Welterlösungsprogramme von beharrlichen und gelassenen Demokraten zurückweisen lassen kann.

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  E n d e  

 (Neubert)

 

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