Start      Weiter 

5  /  Der Ausreisewunsch wird zum »Landesverrat« / Gabriele und Peter Tanneberger  

 

Peter und Gabriele Tanneberger stellten 1987 für sich und ihre beiden Kinder — damals zehn bzw. sieben Jahre alt — einen »Antrag auf ständige Ausreise aus der DDR«, der von den DDR-Behörden abgelehnt wurde. Weil sie dies schließlich in die Bundesrepublik übermittelten, wurden sie verhaftet und wegen »des Verbrechens der landesverräterischen Nachrichten­über­mittlung gemäß § 99 Absatz 1 StGB« zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Im Juni 1989 konnten sie von der Bundesregierung freigekauft werden.

 

95-103

Peter Tanneberger wurde 1957 in Doberlug-Kirchhain bei Finsterwalde als Sohn eines Bergbauingenieurs und einer Facharbeiterin geboren. Er wuchs mit sechs Geschwistern auf, nahm an der Jugendweihe teil und ging zu den Jungen Pionieren; schon bei der FDJ freilich hielt er es nicht lange aus und verließ die Staatsjugend bald wieder. Nach der 10. Klasse begann er eine Lehre als Reparaturschlosser im VEB-Baustoffwerk seiner Heimatstadt und arbeitete später als Kraftfahrer im selben Betrieb.

1976 heiratete er Gabriele Sixdorf, 1958 als Tochter linientreuer SED-Funktionäre geboren. Ihre Mutter leitete die örtliche FDGB-Organisation in Bad Liebenwerda, ihr Vater hatte eine führende Position im Sportamt der Stadt inne. Ihr einziger Bruder verstarb früh. Gabriele Sixdorf erlernte — so der DDR-Terminus — den Beruf eines »Wirtschaftskaufmannes«. Der Plan der Eltern, aus der Tochter eine Bilderbuch-Sozialistin zu machen, wurde entscheidend durchkreuzt, als sie bei einem Tanzabend Peter Tanneberger kennenlernte.

 

Der junge Mann war lebensfroh, hatte mit der SED wenig im Sinn, und als er 1978 zur NVA nach Brandenburg einberufen wurde, eckte er bald an. Mit einigen Kameraden hatte er, leicht angeheitert, nach dem abendlichen Ausgang vor einem militärischen Objekt das »Deutschlandlied« angestimmt. Für ihn war das, wie er sagte, eine »Lappalie«, nicht aber für den dort wacheschiebenden Unteroffizier. Als er gegen die Gruppe einschreiten wollte, entwaffneten ihn die jungen Männer kurzerhand. Die als Streich gedachte Aktion hatte strenge Verhöre durch die Armee zur Folge, die Stasi interessierte sich für ihn, und unterschwellig gab man ihm zu verstehen, daß lediglich sein Familienstand — Peter Tanneberger war zu diesem Zeitpunkt bereits Vater einer kleinen Tochter — ihn davor bewahrte, in das Militärgefängnis nach Frankfurt/Oder zu kommen.

Peter Tanneberger leistete Wehrdienst bis 1979 und wurde ordnungsgemäß entlassen, aber schon wenig später geriet er erneut in das Blickfeld der Stasi. Seine kleine Sammlung von Antiquitäten erregte Begehrlichkeiten. Zwei Flinten aus dem 18. Jahrhundert, die als Dekoration an der Wand seiner Wohnung hingen, brachten ihm ein Verfahren wegen illegalen Besitzes von Waffenteilen ein — um Waffen im Sinne des DDR-Gesetzes handelte es sich allerdings nicht, weil sie unbrauchbar waren — der Vorwand zu einer Verurteilung war gleichwohl gegeben.

96


Für ihn blieb offen, ob persönliche Begehrlichkeiten von Stasi-Leuten die Beschlagnahme auslösten oder ob seine alten Waffen in den staatlichen Außenhandel gingen; immer wieder wurden in der DDR privaten Antiquitätensammlern die besten Stück weggenommen, um sie gegen Devisen zu verkaufen.

Das Urteil vom 9. Juli 1982 jedenfalls lautete auf zwei Jahre Freiheitsstrafe mit Bewährung. Das schriftliche Urteil ist ihm nie ausgehändigt worden; als Beleg für Urteil und Beschlagnahme seines Eigentums hatte Peter Tanneberger nur einen Bericht aus der »Lausitzer Rundschau«.

 

Spätestens jetzt, so Peter und Gabriele Tanneberger in der Rückschau, spielten sie mit dem Gedanken, die DDR zu verlassen. Eine Flucht über die Mauer kam für sie nicht in Frage, weil nach der Tochter Sandy (1977) inzwischen auch der Sohn Marcel (1980) geboren war. Der Weg über Ungarn oder die CSSR, den sie erwogen, war versperrt, weil sie keine Reisegenehmigung erhielten. Dabei spielte sicher Peter Tannebergers »Vorstrafe« eine Rolle, aber auch seine Weigerung, in die SED einzutreten — obwohl er in seinem Betrieb nachhaltig dazu gedrängt wurde.

Wirtschaftlich hatte die Familie keine Sorgen. Sie konnte 1984 auf einem von der Stadt gepachteten Grundstück mit dem Bau eines Eigenheims beginnen, und der Bau schien zunächst dank der Hilfszusagen von Freunden erfolgreich vorangehen zu können. Bald zeigte sich aber, daß Baumaterial für sie unerreichbar blieb. Zum einen war es kaum verfügbar, zum anderen hatten sie auch nicht die politischen Kontakte, um in ausreichender Menge an Material zu kommen.

97


Gabriele und Peter Tanneberger zogen einen »inneren Schlußstrich«, wie sie es formulierten. Sie traten aus dem FDGB und der Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF) aus, also den »gesellschaftlichen Organisationen«, denen sie angehörten, und beendeten auch die Mitgliedschaft ihrer Kinder bei den Jungen Pionieren. Im Februar 1987 stellten sie beim Rat des Kreises Finsterwalde einen ersten Ausreiseantrag für sich und die Kinder. Sie beriefen sich bei diesem Antrag und den mehr als 30 Wiederholungen auf den Grundlagenvertrag zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland sowie auf die Schlußakte der KSZE. Besonders gewagt mußte die Berufung auf die Verfassung der DDR erscheinen. Die Verfassung bezeichnete in Artikel 19,2 »Achtung und Schutz der Würde und Freiheit der Persönlichkeit« als »Gebot für alle Staatsorgane«, und in Artikel 30, auf den sie sich ebenfalls beriefen, hieß es, Persönlichkeit und Freiheit »jedes Bürgers der Deutschen Demokratischen Republik« seien »unantastbar«; Einschränkungen waren »nur im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen« erlaubt.

Ihr Antrag wurde abgelehnt.

Nachdem sie im Frühjahr 1987 im >ZDF-Magazin< einen Hinweis auf die IGFM erhalten hatten, schrieben sie im Juni über einen bereits in die Bundesrepublik ausgereisten Bekannten an den IGFM-Vorsitzenden mit der Bitte, ihnen bei der Durchsetzung ihres Ausreisewunsches zu helfen.

Anfang 1988 kam Peter Tanneberger über eine Deckadresse in Kontakt zu Erich Dangschat, der sich in der Folge nachhaltig für ihren Fall einsetzte, und teilten ihm Einzelheiten zu ihrem Ausreiseantrag mit. Sie berichteten über ihre Erfahrungen mit dem Rat des Kreises, über ein Verhör bei der Stasi und über ihre Angst vor der Verhaftung. Gleichwohl baten sie um Veröffentlichung ihres Falles.

98


Sie informierten auch darüber, daß Gabriele Tanneberger in ihrem Betrieb zur Rücknahme des Ausreiseantrages genötigt werden und ihren Arbeitsplatz als »Wirtschaftskaufmann« verlieren sollte; lediglich als Putzfrau hatte man sie weiterbeschäftigen wollen. Daraufhin kündigte sie. Peter Tanneberger wurden im Betrieb angebliche Pflichtverletzungen vorgeworfen, obwohl es bis dahin keinerlei Beanstandungen seiner Arbeit gegeben hatte.

Die Stasi sprach Warnungen und Drohungen aus, an deren Deutlichkeit keine Zweifel bestehen konnten. Für den 1. Mai erhielt Peter Tanneberger Hausarrest, »woran ich mich natürlich nicht hielt«. Die Tannebergers fanden sich in einer Gruppe von etwa zehn Ausreisewilligen zusammen, tauschten Informationen aus, berieten sich und besuchten zusammen Auftritte von Stephan Krawczyk und anderen kritischen Künstlern.

Ende Juni 1988 ging ihnen, wie es in der Urteilsbegründung formuliert wurde, »eine Seite der Hetzzeitschrift <Hilferufe von drüben>, 2. Quartal 1988, zu, auf der ein Teil der von ihnen ausgelieferten Nachrichten und eines der übersandten Fotos veröffentlicht waren«. Am 7. Juli 1988 wurden Gabriele und Peter Tanneberger von 15 Angehörigen der Staatssicherheit »zur Klärung eines Sachverhaltes« abgeholt und nach Cottbus in die Stasi-Untersuchungshaft verbracht. Die Kinder konnten im letzten Augenblick noch Peter Tannebergers Mutter in Obhut gegeben werden.

Bereits tags zuvor hatte Peter Tanneberger in der Firma einen Hinweis auf die bevorstehende Verhaftung erhalten, und er erfuhr ebenso, daß ein Ehepaar aus ihrem »Ausreisekreis« die Genehmigung erhalten hatte, die DDR zu verlassen. Später sollte sich herausstellen, daß diese Genehmigung mit dem Verrat der Gruppe und besonders der Tannebergers erkauft worden« war.

99


Die Verhöre zogen sich über mehr als drei Monate hin. Kontakt zwischen den Eheleuten wurde in dieser Zeit nicht erlaubt. Weil er seine Frau sehen wollte, trat Peter Tanneberger, der ohnehin »nervlich und körperlich sehr abgebaut« hatte, in einen Hungerstreik. Am 1. Oktober 1988 kam es daraufhin zu einer kurzen, beide tief aufrührenden Begegnung. Peter Tanneberger, der gegenüber den Vernehmern die Verantwortung auf sich zu ziehen und seine Frau in Schutz zu nehmen versuchte, mußte erkennen, daß sie deswegen keineswegs besser behandelt worden war.

Erst nach neunwöchiger Haft konnten beide in getrennten Gesprächen ihren Rechtsbeistand sehen. Peter Tanneberger erfuhr, daß auch sein Bruder Daniel, der über ihre Verhaftung nach Westdeutschland berichtet hatte, deswegen unter dem Vorwurf »landesverräterischer Nachrichtenübermittlung« (§ 99 StGB DDR) angeklagt worden war. Am 30. Oktober 1988 wurde Daniel zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Ein anderer Bruder, Bernd Tanneberger, war nach den Inhaftierungen seiner Angehörigen vorsichtshalber von einer Besuchsreise in die Bundesrepublik nicht in die DDR zurückgekehrt.

Am 30. November und 2. Dezember 1988 fand vor dem Bezirksgericht Cottbus der Prozeß gegen Peter und Gabriele Tanneberger statt. Wegen »mehrfacher gemeinschaftlicher landesverräterischer Nachrichten­übermittlung« wurde Peter Tanneberger zu drei Jahren und sechs Monaten, seine Ehefrau zu zwei Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.

100


Der Vorsitzende Richter Hauptmann und die beiden Schöffen, Frau Stein und Herr Andreas, begründeten dieses Urteil: 

»Das Handeln der beiden Angeklagten war gerichtet auf die Erzwingung ihrer ständigen Ausreise aus der DDR durch Einmischung einer gegen die Interessen der DDR tätigen ausländischen Organisation in die inneren Angelegenheiten der DDR. Sowohl bei der >IGFM< als auch der Organisation >Hvd< handelt es sich um feindliche ausländische Einrichtungen, die eine subversive Hetze gegen die DDR betreiben, das Ansehen der DDR auf das gröblichste schädigen und sich entgegen völkerrechtlicher Bestimmungen ständig in die inneren Angelegenheiten einmischen. Sie wiegeln Bürger der DDR zu feindlichem Vorgehen gegen ihren Staat auf und animieren sie zu strafbaren Handlungen. Diese Feindtätigkeit ist gerichtsbekannt. Die Einmischung in die inneren Angelegenheiten der DDR war in den Vorsatz der beiden Angeklagten eingeschlossen, da ihr Motiv einzig und allein davon bestimmt war, daß eine feindliche Organisation vom Ausland Druck auf die staatlichen Organe der DDR ausübt, um diese zu zwingen, eine den Angeklagten genehme Entscheidung zu treffen.«

Von einer Verteidigung hatte ihr Anwalt abgeraten; er meinte, sie sollten sich nicht zu »politischen Märtyrern« machen und ihre Aussichten auf einen späteren Freikauf durch die Bundesregierung nicht unnötig verschlechtern.

Auch in Gabriele Tannebergers Familie zeigte der Vorgang Wirkung: Als ihre Mutter vor die Alternative gestellt wurde, sich von ihrer Tochter loszusagen oder ihre Position beim FDGB aufzugeben, entschied sie sich für ihr Kind, und selbst der Stiefvater, zu dieser Zeit stellvertretender Bürgermeister von Bad Liebenwerda, folgte dem Beispiel seiner Frau.

101


Peter Tanneberger wurde in den Strafvollzug Cottbus überstellt. Untergebracht war er in völlig überfüllten Zellen mit schlimmen hygienischen Bedingungen. Das Essen war mengenmäßig gering, der Nährwert unzureichend. Einmal in der Woche gab es einen Apfel und ein Ei. Milch bekamen er und seine Mitgefangenen überhaupt nicht. Gleichwohl mußten die hohen Arbeitsnormen erfüllt werden; im Drei-Schicht-System arbeitete Peter Tanneberger in der Stanzerei.

Gabriele Tanneberger mußte noch zwei Wochen in Cottbus bleiben und wurde dann mit dem berüchtigten »Grotewohl-Express« in das Frauen-Zuchthaus Hoheneck bei Stollberg gebracht. Sehr viele politische Gefangene haben diesen speziellen Folterzug, der in der Häftlingssprache nach dem ersten Ministerpräsidenten der DDR benannt war, leidvoll erfahren müssen: In Handschellen gefesselt und in winzigen Käfigen ohne Bewegungsmöglichkeit zu zweit eingepfercht, wurden sie, meist nachts, quer durch die DDR zu den einzelnen Haftanstalten transportiert.

 

In Hoheneck war Gabriele Tanneberger in einer Zelle mit zwanzig Gefangenen eingesperrt; es gab einen Sanitärraum von etwa fünf Quadratmetern, zwei Toiletten und sechs Waschbecken. »Die schlimmste Zeit«, so empfindet sie es auch noch heute in der Rückschau, war nicht die harte Näharbeit im Drei-Schicht-System, vielmehr die Einschließung im »Verwahrraum« mit Frauen, die zum Teil als Kindsmörderinnen verurteilt waren. Die Briefe ihres Ehemannes wurden ihr meist nicht ausgehändigt, sondern nur auszugsweise vorgelesen.

Ohne daß sie davon erfahren hätten, kamen Peter und Gabriele Tanneberger im Juni 1989 auf eine Liste mit freizukaufenden Häftlingen. Mit einer Frist von wenigen Stunden wurde ihnen Freilassung und Ausreise angekündigt.

Sie erhielten eine Urkunde, die ihnen bestätigte, daß sie aus der »Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik entlassen« seien, für die Regelung ihrer persönlichen Angelegenheit blieb ihnen keine Zeit. Die Tannebergers mußten eine vorformulierte notarielle Erklärung unterschreiben, um den Verkauf ihrer Wohnungseinrichtung durch Vollmachtsübertragung zu erledigen und es der Stadt Doberlug-Kirchhain anheimzustellen, »den begonnenen Eigenheimbau auch kostenlos« zu übernehmen.

Am 20. Juni 1989 konnten Gabriele und Peter Tanneberger in die Bundesrepublik Deutschland ausreisen.

Über Monate weigerten sich die DDR-Behörden, dem Berufskraftfahrer Peter Tanneberger den Führerschein auszuhändigen oder ihn in die Bundesrepublik nachzusenden.

Ihre Kinder, die während der Haft bei den Großeltern mütterlicherseits blieben, durften sie zunächst nicht mitnehmen. Aber dann wurden auch die beiden inzwischen acht und elf Jahre alten Kinder in einem getrennten formellen Verfahren aus der DDR-Staatsbürgerschaft entlassen und konnten innerhalb einer durch die Behörden gesetzten Frist von 48 Stunden Anfang August 1989 zu ihren Eltern in die Bundesrepublik ausreisen — nicht ohne vorherigen neuen Schrecken für die Familie Tanneberger: Die Stasi verlangte zunächst, daß die Mutter ihre Kinder persönlich abholte — was Gabriele Tanneberger aus sehr nachvollziehbaren Gründen ablehnte. Schließlich durfte der Großvater die Kinder bringen; seine Ausreisegenehmigung galt für einen einzigen Tag.

Nach fünfzehnmonatiger Trennung war die Familie Tanneberger — drei Monate vor dem Fall der Mauer — wieder vereint. Sie lebt heute in Niedersachsen.

102-103

#

 

 

www.detopia.de       ^^^^