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Elektrizität — die Macht der Monopole

Literatur 

 

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Die Kenntnisse über die Elektrizität reichen wie viele technische Entwicklungen in die Antike zurück. Die erste Anwendung fließenden Stroms diente mehr der Belustigung als der Energiegewinnung. Die Menschen bekamen einen kleinen Stromschlag und sahen dies als Wunder an. Das System fußte darauf, daß man chemisch verschiedene Elektroden in eine Elektrolytflüssigkeit tauchte, bei deren Entladung Strom entstand. Strom wurde also auf chemischem Weg erzeugt — ein System, das wir heute beispielsweise in der Autobatterie vorfinden. Der Strom wurde ausschließlich zu Wunder- und Heilzwecken eingesetzt, später auch zur Beleuchtung: Mit sogenannten galvanischen Elementen wurde z.B. 1876 die Pariser Oper beleuchtet.

Damit war jedoch diese Entwicklung nicht abgeschlossen. Werner von Siemens, der eigentliche Promoter der Stromtechnik, entwickelte das elektro­dynamische Prinzip. Während seiner Studien an der Artillerie- und Ingenieurschule zu Berlin baute er einen Doppel-T-Anker und drehte ihn zwischen den ausgebohrten Enden eines Stahlmagneten, wobei ein Stromfluß entstand. 

Diese Stromerzeugungsmaschine konnte bei einer entsprechenden Weiterentwicklung Ströme fast beliebiger Stärke erzeugen, wobei diese Stärke nur von der antreibenden Kraft, die auf den Doppel-T-Anker wirkte, abhing. Die Antriebskraft, die Verluste, die dabei entstanden, die Abgase und die Abwärme bereiteten von Anfang an die Kernprobleme der Stromerzeugung und -verwendung. Strom ist nämlich keine Primärenergie, sondern, wie wir bereits gehört haben, eine umgewandelte, veredelte Energie. In der Natur kommt Strom nur als Blitz oder als Schwachstrom in den Nervensystemen von Tieren und Menschen vor.

Die ersten Anwendungsgebiete der neuen dynamischen Stromenergie, die Siemens hatte patentieren lassen, waren das Telegrafenwesen und die Signaltechnik der Eisenbahn. Insbesondere das preußische Militär verlangte nach zuverlässigen und sicheren Nachrichtensystemen, die in den Kriegen 1866 und 1870/71 angewendet werden sollten. Es war auch zunächst der Hauptauftraggeber für Siemens' Telegrafensysteme. 

Daneben bestand für eine andere Maschine aus dem Hause Siemens reges Interesse: den fahrbaren Dampfdynamo mit Scheinwerfer. "Man wollte", so hieß es, "den Feind beleuchten, um auch bei Nacht Krieg führen zu können." (s. Matschoss, <50 Jahre...> , S.3) 

Siemens & Halske lieferten dem Militär eine große Zahl von Lokomobilen, Dynamomaschinen und Bogenlampen. Auch andere Verwendungs­möglichkeiten wurden erprobt: die Illuminierung der heimkehrenden Truppen 1871 auf der Straße Unter den Linden, die Beleuchtung der Berliner Oper und des Belle-Alliance-Theaters.

Ein großer Schritt für die zivile Nutzung der Elektroenergie bedeutete die Gründung des ersten deutschen Kraftwerks 1884 in Berlin, bei dem der stromerzeugende Dynamo von einer Dampfmaschine angetrieben wurde. Die Stromerzeugungsgesellschaft erhielt das Recht, Leitungen auf öffentlichem Grund und Boden zu verlegen, und verpflichtete sich, hierfür Konzessionsabgaben zu leisten — ein Prinzip, das bis heute eingehalten wird, denn alle Leitungen verlaufen auf öffentlichem Gelände und genießen bei der Genehmigung Sonderkonditionen, obwohl sie von privaten Besitzern betrieben werden.

Das Kraftwerk erzeugte seinen Strom ausschließlich für die Beleuchtung, Siemens selbst aber hatte andere Pläne. Er wollte "gewaltige elektrische Ströme aus einem 8 bis 9 deutsche Meilen von Berlin entfernten Braunkohlengebiet mit seinen neuen Dynamomaschinen in die Stadt leiten und hier in verschiedenster Weise ›entweder dynamisch oder chemoelektrisch‹ nutzen", (s. Matschoss, 50 Jahre, S. 2/3). Das Programm war klar: Strom sollte die universelle Antriebs- und Wärmeenergie werden, in die künftig alle Primärenergie umgewandelt werden mußte, bevor sie transportiert und verbraucht werden konnte. Die Vorstellung einer dominierenden Stromenergie war aber zugleich damit verbunden, daß man hohe Verlustraten von ca. 75 % einkalkulierte, indem man zum Beispiel Großkraftwerke in immer entlegenere Gegenden baute.

Jenseits der Siemens'schen Utopie verlief die reale Entwicklung zunächst viel vernünftiger. In der Anfangsphase errichtete man in großen und kleinen deutschen Städten zahlreiche kleine Kraftwerke, die die jeweiligen Regionen verbrauchsnah mit Energie versorgten. In der Auseinandersetzung um die richtige Energiepolitik spielt dabei die Frage nach den Eigentumsverhältnissen — sei es staatlich oder privat — eine größere Rolle als die Organisationsfrage, ob die Energie zentral oder dezentral erzeugt werden sollte. So lag der private Anteil an der Stromerzeugung um 1900 noch bei 77 %, bereits 1913 nur noch bei 42,9 % und 1934 nur noch bei 10,7 %.

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Im Zuge dieser Entwicklung bildeten sich schon früh halbstaatliche Großkonzerne wie die heute alles dominierenden Rheinisch-Westfälischen Elektrizitätswerke (RWE), die bereits 1934 37,1 % der gesamten deutschen Stromerzeugung innehatten und heute bereits einen Anteil von über 50 % haben dürften.

Trotz dieser Konzentrationsbewegung war die Stromerzeugung bis 1933 noch primär kommunal und dezentral organisiert. Dies bedeutete: kurze Wege, nahe Verbraucher, wirtschaftlicher Betrieb, geringe Verluste und wenig Hochspannungsleitungen. Diese Strukturen boten fast ideale Voraussetzungen für die Nutzung der Abwärme. So plädierte noch 1933 der Berliner BEWAG-Mitarbeiter E. Schulz für eine dezentrale Stromerzeugung und den Einsatz der Kraft-Wärme-Kopplung. Dabei stellte er folgende Grundsätze auf, die auch heute noch gelten: 

"Bei Schilderung der wesentlichen Merkmale einer Heizkraftwirtschaft (Kraft-Wärme-Kopplung) gebührt den Energietransportfragen ein besonderer Abschnitt. Man geht mit der Behauptung nicht allzuweit fehl, daß die Energieversorgung unserer großen Städte ein anderes Gesicht zeigen würde, wenn alle Möglichkeiten des Strom-Wärme-Transports ausgenutzt worden wären, und zwar vornehmlich in der Richtung, den Strom am Verbrauchsort zu erzeugen. Als Verbrauchsstelle in diesem Sinne hat vorläufig ein mäßig großer Stadtbezirk (von 3-5 qkm an) mit geeignetem Strom- und Wärmebedarf zu gelten." (s. Schulz, S. 51) 

Diese Erkenntnis geriet nach 1933 in Vergessenheit; sie wurde mit Blick auf die heutige Entwicklung geradezu karikiert.

 

Die beschriebene Struktur der Elektrizitätserzeugung bestand etwa bis 1935 mit 12 Großkraftwerken zu je 100 Megawatt und 1500 Kleinkraftwerken, die über 50% der Elektroenergie erzeugten. Obwohl es Pläne der National­sozialisten gab, für den Verteidigungsbereich jedes Haus mit einem eigenen Aggregat auszurüsten, verlangte die faschistische Aufrüstungspolitik nach einer anderen Energie­erzeugungs­struktur. In dieser Situation griff Adolf Hitler zu einem bewährten politischen Mittel: Er paktierte einerseits heimlich mit der Energieerzeugungs­industrie und versprach ihr, eine Großkraftwerksstruktur durchzusetzen, andererseits ließ er das Parteivolk der NSDAP und der SA gegen die Großkonzerne wettern. Um sein Ziel durchzusetzen, ermächtigte er 1934 im "Gesetz zur Vorbereitung des organisatorischen Aufbaus der deutschen Wirtschaft" den Reichs­wirtschafts­minister, Vertreter der Industrie als Lobbyisten für einzelne Wirtschaftsbereiche zu ernennen.

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Zum Leiter der "Reichsgruppe Energiewirtschaft" wurde Karl Kracke von der Berliner BEWAG ernannt. Dieser bereitete — zusammen mit den übrigen Vertretern der Stromindustrie — den großen Coup zur Sicherung der künftigen Monopolstellung vor. Dabei kam es zu Interessenkollisionen mit den Nazis, weil diese zugleich eine "unverwundbare" Energiestruktur befürworteten, weshalb sie dann später (1938) die Reichsarbeits­gemeinschaft "Windkraft" gründeten. Andererseits waren — etwa für die Flugzeugproduktion — Großkraftwerke unumgänglich. Die Reichsgruppe Energiewirtschaft legte im Jahre 1935 in einem Gutachten ihre Grundsätze vor, indem sie einerseits forderte, daß Strom künftig sicher und billig zu erzeugen sei und andererseits auf Großkraftwerken und Verbundsystemen bestand. Darüber hinaus befürwortete sie ein Kartell, mit dem sie künftig selbst kontrollieren wollte, wer an welcher Stelle Kraftwerke bauen durfte.

Es überrascht also nicht, daß im Energiewirtschaftsgesetz von 1935 geradezu ideale Bedingungen für die Errichtung von Monopolen und für die Entrechtung von Verbrauchern und Kommunen geschaffen wurden. Schon in der Präambel heißt es: "Um die Energiewirtschaft ... einheitlich zu führen ..., die Energie­arten wirtschaftlich einzusetzen ..., schädliche Auswirkungen des Wettbewerbs zu verhindern, einen zweckmäßigen Ausgleich durch Verbund­wirtschaft zu fördern und so sicher und billig wie möglich zu gestalten, hat die Reichsregierung das folgende Gesetz beschlossen"; d.h. also, auch die Reichsregierung hatte sich Verbundwirtschaft und Ausschaltung des Wettbewerbs angeeignet. Im § 6 wurde die allgemeine Anschluß- und Versorgungs­pflicht für die Erzeuger zur Auflage gemacht. Versorgte sich aber ein Verbraucher selbst, so verlor er sein Anschlußrecht. Das Energie­versorgungs­unternehmen (EVU) diktierte die Anschlußbedingungen.

Durch diese Regelungen war das Verhältnis zwischen Erzeuger und Verbraucher von vornherein das von David zu Goliath. Mit dem Gesetz wurde außerdem — vgl. § 1 — der Generalinspekteur für Wasser und Energie installiert, der die staatliche Aufsicht im Auftrag des Reiches ausübte. 1941 wurde dieses Amt dem Reichsminister für das deutsche Straßenwesen, Fritz Todt, übertragen, der den Technokraten des Nationalsozialismus verkörperte, indem er mit immer gleicher Präzision den Bau der Reichsautobahn und des Westwalls, den Aufbau der Rüstungs- und Munitionsindustrie und schließlich den Aufbau des großen Stromverbunds und der Großkraftwerke organisierte.

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Mit der Eingliederung der Elektrizitätserzeugung in die Organisation "Todt" lief die Rüstungs­produktion auf vollen Touren, denn sie brauchte Elektrizität für die Produktion von Edelmetallen, vor allem von Aluminium, da z.B. für die Herstellung einer Tonne Aluminium 20.000 Kilowatt Strom benötigt wurden. Alexander Friedrich beschrieb dieses Problem 1940 in dem Buch mit dem bezeichnenden Titel <Die unsichtbare Armee. Das Buch der Energie>:

"In den Jahren 1933 und 1934 kam es zunächst darauf an, die Energiewirtschaft zu einer möglichst umfangreichen Mitwirkung an der Arbeitsbeschaffung anzuregen ... Noch wichtiger war es, die Energiewirtschaft endlich wehrfähig zu machen ..."

Diese Bewertung der Energie für Rüstungszwecke deckt sich mit dem Vortrag des Hauptgeschäftsführers Prof. Dr. M. Haas, den dieser 1941 vor der Gesellschaft von Freunden der Technischen Hochschule Berlin zu Charlottenburg hielt. Er führte dabei u.a. aus:

"Es spricht für den Führer und seine Wirtschaftskapitäne, daß diese Fehler [im Ersten Weltkrieg keine Aluindustrie aufzubauen — was in dieser Form sachlich unzutreffend ist — H.J.R.] ... sich ab 1933 nicht wiederholten und daß Deutschland heute die Weltführung auch auf dem Aluminium­gebiet innehat und —halten wird." 7

Aber Haas plante auch schon für die Zeit nach dem "Endsieg" die nichtmilitärische Anwendung des Aluminiums, denn auf die Frage "Wie beurteilen Sie die Auswirkungen dieses gigantischen Kriegsausbaus der Leichtmetallindustrie mit Rücksicht auf demobile Friedensverhältnisse?", antwortete er:

"Ein hochgezüchteter Flugzeugbau wird sicherlich auch in Friedenszeiten seine Bedeutung haben ... Schneidet man ein Segment aus einem Flugzeugrumpf heraus und isoliert es unter beiderseitigem Verschluß, so hat man den idealen Container, den Behälter, wie wir ihn für die Kühlkette der Zukunft gebrauchen ... Der Maschinen- und Apparatebau wird sich gern der Leichtmetalle bedienen, sei es, um das Gewicht der bewegten Massen zu vermindern und damit Energie zu sparen, oder im Gesamtgewicht den Export zu erleichtern, oder sei es, um sich die chemische Widerstandsfähigkeit zunutze zu machen. Dieses letzten Vorteils wird sich besonders die Nahrungs­mittelindustrie bedienen. Sollte Zinn nach Europa wieder hineinfließen, so wird es bestimmt zivil und wehrwirtschaftlich vernünftigeren Einsatz finden, als in der bisherigen Domäne der Konservendose. Diese bleibt dem lackierten Schwarzblech und dem Aluminium vorbehalten ... Die in Friedenszeiten begonnene Durchsetzung der Innen- und Außen­architektur mit Leicht­metallen wird in dem ihnen zustehenden Maße eine große Erweiterung finden." 8

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Die Coladose, die Tiefkühlkette, die Aluglasfassade waren also durch ein kriegsbedingtes Überangebot von Aluminium vorprogrammiert. Die Energie­wirtschaft schuf sich einen Markt von Produkten, die mit höchstem Stromverbrauch produziert wurden und auf andere Weise wesentlich sparsamer hätten hergestellt werden können.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Struktur des Energiewirtschaftsgesetzes von allen Bundes­regierung­en ohne wesentliche Änderungen übernommen. Das Gesetz wird noch heute bezeichnet wie damals, der Minister heißt darin immer noch Reichs­wirtschafts­minister, die Aufsicht übt nun ein Generalinspektor (!) aus, und die deutsche Energiewirtschaft untersteht theoretisch immer noch der Aufsicht des Reiches, obwohl dieses 1945 unterging. Der Strom soll wie damals billig und sicher hergestellt werden, und die Anschluß- und Versorgungspflicht besteht weiter. 

Die Energie­wirtschafts­unternehmen haben es in der Nutzung des "Reichs­wirtschafts­gesetzes" zu einer wahren Meisterschaft gebracht: Je nach politischer Notwendigkeit berufen sie sich entweder darauf, daß sie den Strom sicher oder daß sie ihn billig herstellen müssen.

 

Die Umwelt kam in dem Gesetz von 1935 schon nicht vor, und sie kommt auch heute nicht vor. So wird die Forderung, den Strom umweltschonend herzustellen und zu verbrauchen, immer wieder mit den Notwendigkeiten des Gesetzes, unter denen die Energieerzeugungsunternehmen geradezu leiden, abgelehnt. Die allgemeine Anschluß- und Versorgungspflicht wird so ausgelegt, als ob jede gewünschte Strommenge an jedem beliebigen Ort zu jederzeit und an jeden Verbraucher geliefert werden müßte — eine Art "freiheitlich-elektrische Grundordnung" wird etabliert. 

An allen möglichen und unmöglichen Stellen werden immer größere Kraftwerke errichtet und nach und nach alle Landschaften durch riesige Hochspannungs­leitungen, die den Verbund garantieren sollen, verschandelt. Die Überkapazitäten werden mit der Versorgungspflicht begründet und eine immer größere Landnahme für Kraftwerke — auch durch gerichtliche Verfügungen — erzwungen. 

Dabei wird mit allen möglichen Tricks gearbeitet: So wurde zum Beispiel einer kleinen Stadt, Petershagen an der Weser, ein Kraftwerksstandort dadurch schmackhaft gemacht, daß man der Stadt Arbeitsplätze, ein beheiztes Bad sowie hohe Gewerbe­einnahmen aus dem Betrieb des Kraftwerks versprach. Nachdem das Kraftwerk vollendet war, wurde der Firmensitz der Betreibergesellschaft in eine andere Stadt verlegt, und die Kleinstadt blieb zurück mit einem weithin sichtbaren Großkraftwerk und einer Kurklinik, die durch den Anblick des Großkraftwerks an Bedeutung verloren hat. Darüber hinaus führt die Rationalisierung im Kraftwerksbereich selbst zu einem Abbau von Arbeitsplätzen.

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Heute besteht das Stromkartell der Bundesrepublik nur noch aus wenigen großen Konzernen unter Führung der allmächtigen RWE. Die Kraftwerks­blockgrößen, die bis 1945 maximal 100 Megawatt waren, sind heute auf 1200 MW gewachsen. Erst die Entwicklung solcher Blockgrößen machte den Einsatz der Kernenergie möglich.

Vor dem Krieg stand für die öffentliche Versorgung des Reiches eine Leistung von 5.000 MW zur Verfügung, heute stehen 80.000 MW bereit, und es werden laufend mehr. Wenn der Verbraucher zu wenig Strom verbraucht, müssen neue Märkte erschlossen werden. "Strom kommt sowieso ins Haus, nutz das aus", hieß die Werbekampagne der Kraftwerksindustrie in den fünfziger Jahren. Heute heißt sie: "Strom ist Leben."

Keine Industrie in der Bundesrepublik konnte sich in der Nachkriegszeit so geschützt von staatlichen Gesetzen entwickeln wie die Energieindustrie. Das Instrument dafür ist das Energiewirtschaftsgesetz von 1935, ein Gesetz, von dem die Bundesregierung in ihrem Energiebericht von 1986 sagt: "Für eine grundlegende Neuorientierung (des Energie­wirtschafts­gesetzes) sieht die Bundesregierung keinen Anlaß." Das Energie­wirtschafts­gesetz setzt als Bundesrecht (!!!) den Rahmen, läßt aber den Ländern, die die Energieaufsicht ausüben, den notwendigen Spielraum bei der Anwendung.

Verfolgt man die Geschichte von der Nutzung der Elektroenergie bis zu ihren Ursprüngen, so ging der Weg von einer "weichen" Energie, nämlich der chemischen oder fotovoltaischen Erzeugung von Strom durch Lichtenergie, zu einer "harten", elektro­dynamischen Energie, die die bekannten Umwelt­probleme schafft. Darüber hinaus entsteht eine zusätzliche Problematik durch die Eigentums­verhältnisse im heutigen Kraftwerksbereich, die über das Aktionärsprinzip auf Gewinnmaximierung ausgerichtet sind und so auch den Stromverbrauch in unsinnigen Bereichen, beispielsweise zur Wärmeerzeugung propagieren müssen. 

Diese Ziele widersprechen eindeutig einer künftigen Energieversorgung, denn diese muß kleinteilig, dezentral und sparsam sein. Eine solche Politik läßt sich nicht mit Großkraftwerken und Verbundsystemen durchsetzen, weil durch sie die Energieverschwendung gefördert wird. "Immerhin habe sich das Geschäftsjahr 1986/87 gut angelassen, der Stromverbrauch nahm in den ersten vier Monaten um 3,4 % zu, der Gewinn stieg ebenfalls" — so berichtete der Tagesspiegel vom 29.11.86 über die Bilanzpressekonferenz der BEWAG.

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  Hans Joachim Rieseberg Verbrauchte Welt Die Geschichte der Naturzerstörung und Thesen zur Befreiung vom Fortschritt